Das Gericht vertagt die Entscheidung um das Berliner Stromnetz.

Das Gericht vertagt die Entscheidung um das Berliner Stromnetz.

Bild: © Thorben Wengert/Pixelio

Der Vorstand der Eveen Energie eG hat beim dortigen Amtsgericht Insolvenz beantragt. Dies teilte die bundesweit tätige Hannoveraner Bürgerenergiegenossenschaft am Freitag auf ihrer Website mit. Zur Begründung wurden gestiegene Energiepreise genannt, gemeint sind sicherlich jene auf Großhandelsebene.

Früherer Windwärts-Insolvenzverwalter ist Sachwalter

Das Gericht hat Eigenverwaltung angeordnet, das heißt, Alleinvorstand Dieter Carstens hat noch etwas zu sagen. Er wird vom gerichtlich ernannten vorläufigen Sachwalter Volker Römermann unterstützt, der von der Sanierung von Windwärts bekannt ist. Dieser Windparkentwickler wurde Ende 2014 vom Mannheimer Kommunalversorger MVV Energie übernommen. Der Geschäftsbetrieb bei Eveen geht ungeschmälert weiter.

Und Römermann spricht bereits "mit potentiellen Interessenten, um das Unternehmen nachhaltig zu stärken". Er hat auch etwas zu bieten: "weit über 100.000 Kunden" für Strom und Gas, gut 50 motivierte Mitarbeiter und eine "nach wie vor steigende Nachfrage". Römermann wird von Anwaltskollegen der Hannoveraner Kanzlei Eckert begleitet. Diese hat Insolvenzen wie jene von Blaupunkt oder AEG betreut.

Genossenschaftsmodell macht Übernahme komplizierter

Mit einem reinen Einstieg in eine Genossenschaft wäre keine Übernahme verbunden. Denn jeder Genosse hat eine Stimme, egal, wie viele Anteile er hält. Es müsste also je nach Interessent eine andere Konstruktion gefunden werden.

Beim Marktwächter Energie für Niedersachsen, einer Einrichtung der dortigen Verbraucherzentrale, hatten sich nach deren Angaben "viele" Kunden bereits in den vergangenen Monaten darüber beschwert, dass Guthaben nicht ausbezahlt worden seien. "Jetzt ist klar, warum", schreibt der Marktwächter. Referentin Tiana Preuschoff rät Kunden, vorsorglich zu kündigen, aber mit der normalen Kündigungsfrist, nicht aufgrund der Insolvenz: "Ein Recht auf Sonderkündigung besteht bei einer Insolvenz nicht." Der letzte Satz gilt – hier sei es wiederholt - genauso für Netzbetreiber. Der Marktwächter empfiehlt Eveen-Kunden auch, Zählerstände den Verteilnetzbetreiben mitzuteilen. Damit müssen sie jetzt also verstärkt rechnen. (geo)

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