Angesichts stark gestiegener Strompreise im Großhandel gibt mit der Firma Ziegler auch der erste Grundversorger auf. Das Unternehmen kündigte die Beendigung seiner Stromversorgung zum Ende des Jahres bei der Bundesnetzagentur an, wie die ZfK von der Behörde erfuhr.
Ziegler belieferte bislang die meisten Kunden in der 6000-Einwohner-Gemeinde Kappelrodeck (Baden-Württemberg). Für den 1. Dezember plant das Unternehmen laut eigener Website zudem eine Preiserhöhung.
Preiserhöhung im Dezember
"Wie es in den vergangenen Tagen bereits den Medien zu entnehmen war, haben sich am Rohstoff- und Energiemarkt noch nie dagewesene Preisexplosionen ergeben. Dies hat nun zur Folge, dass sich mit unseren aktuellen Einkaufskonditionen keine marktgerechten Kundenpreise mehr anbieten lassen", teilt Ziegler mit.
So hätten sich in der Höchstpreisphase Anfang Oktober die Preise gegenüber dem Vorjahreszeitraum um den Faktor fünf verteuert. Deshalb sehe sich der Energierversorger gezwungen, noch vor dem Jahreswechsel eine Preiserhöhung vorzunehmen.
900 Euro Mehrkosten
Die Mehrkosten der Preiserhöhung sollen laut Unternehmensangaben bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 3500 kWh pro Jahr etwa 900 Euro betragen. Der Versorger rät Kunden daher, sich bereits vor Dezember nach einem neuen Stromanbieter umzusehen. Durch die Preiserhöhung erhalten Kunden ein Sonderkündigungsrecht.
Wer als Grundversorger auf Ziegler folgen wird, befindet sich derzeit noch in Klärung. Der zuständige Netzbetreiber, Überlandwerk Mittelbaden, geht laut einem Sprecher davon aus, dass der "zweitstärkste" Vertrieb in dem Konzessionsgebiet die Rolle des Grundversorgers zu übernehmen hat. Das Unternehmen befindet sich derzeit mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg in Kontakt.
Grundversorger gesucht
Auch nach Auskunft der Bundesnetzagentur stellt der Netzbetreiber fest, welches Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Er teilt dies der nach Landesrecht zuständigen Behörde mit, die auch für Einwände gegen das Ergebnis zuständig ist.
Ob nun weitere Ausfälle zu befürchten sind, bleibt unklar. Denn Preisänderungen an den Großhandelsmärkten wirkten sich grundsätzlich nicht sofort auf die Kalkulation eines Grundversorgers aus, erklärt die Bundesnetzagentur weiter.
Konstante Kosten
Nur der Anteil, der kurzfristig beschafft wird, werde von Schwankungen auf dem Großhandelsmarkt beeinflusst. Außerdem sei insbesondere der Strom- aber auch der Gaspreis in hohem Maße von konstanten Kostenkomponenten abhängig.
Rund die Hälfte des Strompreises für den Haushalts- und Gewerbekunden werden allein durch die Netzentgelte und die EEG-Umlage bestimmt. Diese Größen werden jährlich festgelegt und für ein Jahr konstant gehalten. Grundversorger könnten zudem durch Preisanpassungen auf Schwankungen reagieren. (jk)



