Die NRW-Stadt Monheim, die hessische Landeshauptstadt Wiesbaden und 15 weitere deutsche Kommunen möchten an einem Strang ziehen, um ihr Geld zurückzubekommen, nachdem die Bremer Greensill-Bank insolvent gegangen ist. Man habe zwei Anwaltskanzleien beauftragt, um die Interessen der Kommunen im Insolvenzverfahren zu vertreten, teilte die Monheimer Stadtverwaltung mit.
Erklärtes Ziel sei es, die bei Greensill angelegten Gelder in Höhe von insgesamt fast 145 Mio. Euro möglichst vollständig aus der Insolvenzmasse wieder zurückzuerhalten. Allein 38 Mio. Euro entfallen auf Monheim. Damit ist die 44 000-Einwohner-Stadt Hauptbetroffene unter den Kommunen. Auch Osnabrück (Niedersachsen), Schwalbach und Hanau (beide Hessen), Pöcking (Bayern) sowie die beiden NRW-Städte Marsberg und Emmerich machen bei der juristischen Interessengemeinschaft mit, hinzu kommen noch weitere Kommunen.
Kommunen hätten keine Vorrangstellung
Anfang März schloss die Finanzaufsicht Bafin die Bank, Mitte März wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Privatanleger wurden entschädigt, Kommunen sind seit 2017 aber nicht mehr über den Einlagensicherungsfonds abgesichert.
Zahlreiche Kommunen waren Kunden der Bank – insgesamt sind es in Deutschland schätzungsweise 50. Sie hatten gering verzinste Festgelder angelegt, um Negativzinsen zu vermeiden. Nun droht den Kommunen, dass sie sehr viel Geld verlieren, auch weil sie in dem wohl jahrelangen Insolvenzverfahren keine Vorrangstellung zur Bedienung ihrer Ansprüche bekommen. Die nun beauftragten Fachleute sollen auch Schadenersatzansprüche prüfen, wie es in der Mitteilung heißt – Makler und Vermittler der Finanzgeschäfte könnten möglicherweise in Haftung genommen werden.
Bundesregierung sei nicht zuständig
Für den 8. Juni ist eine erste Gläubigerversammlung in Bremen anberaumt. Gleichzeitig hat die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Bundestagfraktion geantwortet, dass sie keine konkrete Hilfe für die betroffenen Kommunen in Deutschland plane. Sie merkt an, dass die Entscheidung der Kommunen über ihre Kapitalanlagen "jenseits" der Zuständigkeit der Regierung liege. (dpa/gun)



