Es ist ein brisanter Vorschlag, den Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan da macht. Geht es nach dem Grünenpolitiker, sollen die städtischen Energiewerke die gerade beschlossene Gasbeschaffungsumlage nicht auf Fernwärme- und Gaskunden umlegen.
"Das prüfen wir jetzt, ob das rechtlich, wettbewerbsrechtlich, beihilferechtlich [...] geht", wird Kerstan von der Deutschen Presse-Agentur zitiert. Aber wenn das funktioniere, "dann werden wir das auch machen."
Zuspruch vom Koalitionspartner
Auch Finanzsenator Andreas Dressel vom größeren Koalitionspartner SPD zeigte sich aufgeschlossen. "Wir prüfen, dass wir im Bereich der Energiewerke auf die Gasumlage, auf die Weitergabe an die Kunden verzichten können", sagte er.
Käme es so, würde wohl nur eine Minderheit der Hamburger Gaskunden tatsächlich verschont. Denn Grundversorger in der Hansestadt sind nicht etwa die Energiewerke, sondern der Energiekonzern Eon. Laut Geschäftsbericht hatte Hamburg Energie, einer der beiden Vorgänger des neuen Unternehmens, noch Ende 2020 etwa 17.000 Gaskunden.
Viele Fernwärmekunden
Deutlich mehr Hamburger beziehen Fernwärme. Laut Website werden umgerechnet rund 500.000 Wohneinheiten auf diese Weise versorgt. Insgesamt hat Hamburg etwa 1,8 Mio. Einwohner.
Zuvor hatte bereits die SPD-Stadtratsfraktion im nordrheinischen-westfälischen Wesel infrage gestellt, ob die örtlichen Stadtwerke die Gasumlage weitergeben sollen. Auch hier zeigte sich die Bürgermeisterin, die ebenso Mitglied der Sozialdemokraten ist, prinzipiell offen.
VKU für unkomplizierte Weitergabe
Auf Bundesebene bemühen sich dagegen führende Energiebranchenverbände wie der VKU, dass die Gasbeschaffungsumlage an Endkunden möglichst unkompliziert weitergegeben werden kann.
"Wenn Stadtwerke mit der Umlage belastet werden, müssen sie sie auch weitergeben können", wiederholte erst VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. "Sonst würden Stadtwerke in Liquiditätsprobleme kommen. Das darf niemand riskieren." Auch die Stadtwerke Wesel beabsichtigen nach eigenen Angaben, die Umlage eins zu eins an Endkunden weiterzureichen.
Umlage beträgt 2,4 Cent pro kWh
Am Montag hatte der zuständige Gas-Marktgebietsverantwortliche THE bekanntgegeben, dass die Umlage 2,419 Cent pro kWh betragen wird. Belastet werden vom 1. Oktober an zunächst Bilanzkreisverantwortliche, also Energieversorger.
Diesen steht es frei, ob sie die Mehrkosten an Endkunden weiterreichen. Dabei ist es Ziel der Bundesregierung, dass genau dies geschieht, auch um Endkunden zu mehr Energieeinsparungen zu animieren. (aba/dpa)



