Die Beschwerden über Discounteranbieter Immergrün häufen sich. Grund sind kurzfristige Lieferstopps sowie Preis- und Abschlagserhöhungen.
Wie hoch Letztere ausfallen können, scheint nun ein Kundenschreiben vom Dienstagabend zu belegen, das dem Portal "www.Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de" zugespielt wurde und der ZfK vorliegt.
Aus 5,4 Cent werden 17,2 Cent
Demnach wurde einem Kunden eine Erhöhung des Arbeitspreises für Gas von 5,4 Cent pro kWh auf 17,2 Cent pro kWh angekündigt. Das entspricht einem Plus von 219 Prozent. Der neue Preis soll vom 26. November an gelten.
Wie schon in anderen Schreiben begründet der Anbieter diesen Schritt mit "wirtschaftlichen Zusammenhängen", konkret mit stark gestiegenen Gaspreisen in diesem Jahr. Er verweist zudem darauf, dass die Kunden ein Sonderkündigungsrecht hätten.
Verweis auf AGB
Wie Matthias Moeschler, Betreiber von "www.Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de", von Immergrün-Kunden erfahren hat, habe das Unternehmen am Dienstagabend mehrere Schreiben mit Preiserhöhungen versendet. Die Erhöhung des Arbeitspreises habe variiert. Unter den Betroffenen seien auch Kunden mit bestehender Preisgarantie gewesen.
Moeschler verweist zudem auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens. Demnach müsse Immergrün Vertragsänderungen mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden mitteilen. Zumindest im vorliegenden Schreiben aber unterschreitet der Anbieter diese Frist.
Immergrün antwortet nicht
Immergrün ließ eine ZfK-Anfrage bis Mittwochabend unbeantwortet. (aba)



