Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat geurteilt: Nachdem die Anteilsvergabe der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH seit 1994 diverse Rechtsinstanzen durchlaufen hat, steht nun fest: Der Versorger geht nahezu komplett auf Gemeinden und Städte im Versorgungsgebiet in Sachsen und Sachsen-Anhalt über.
Hauptanteilseigner sind die Städte Leipzig und Halle an der Saale mit jeweils über 24 Prozent. Es folgen über 60 weitere Kommunen in den beiden Ländern. Die Fernwassergesellschaft hat alle Städte und Gemeinden beteiligt, die zum Stichtag 3. Oktober 1990 durch das Unternehmen mit Trinkwasser versorgt wurden und einen entsprechenden Antrag auf Zuordnung von Geschäftsanteilen gestellt hatten. Wer letztlich nun wie viel Prozent am Wasserversorger hält, richtet sich nach dem damaligen Bezugsmengen.
Klageserie bis in die 2000er Jahre
Der Ursprung des Gezerres liegt in den Nachwehen der DDR-Auflösung begründet. Anfang der 90er Jahre hatte die Treuhandanstalt den staatlichen Versorger in die Privatwirtschaft überführt. Daraufhin klagten neben Leipzig und Halle auch zahlreiche weitere sächsische und sachsen-anhaltische Kommunen. Nach einem mehrjährigen Hin und Her zwischen Kommunen und Treuhändern sprach das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2005 ein Machtwort.
Die Privatisierung des Versorgers durch die Treuhandanstalt in den 90ern war nicht rechtmäßig. Dementsprechend sollten die Anteile in kommunale Hände zurückgegeben werden. 2016 wurde der endgültige Zurodnungsbescheid erlassen, der allerdings erneut von den Städten beklagt wurde. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht nun dem Urteil von vor drei Jahren zugestimmt hat, werden die Anteilseigner nun in das Handelsregister eingetragen.
Chance für die Zukunft
"Die Kommunen haben es jetzt in der Hand, ein Unternehmen, an dem sie Anteile halten, weiter zu stärken", kommentierte Jan Wollenberg, Kaufmännischer Geschäftsführer der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz, die Beilegung. (ls)


