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Just Energy Deutschland meldet Insolvenz an

Ende März wurde das Insolvenzverfahren gegen den Energiediscounter eröffnet. Das Unternehmen hatte offenbar schon seit längerem finanzielle Schwierigkeiten.
13.04.2021

Just Energy begründet die Einstellung des Geschäftsbetriebs mit dem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld.

Die Just Energy Deutschland GmbH hat Insolvenz beantragt, wie aus einem Schreiben des Unternehmens hervorgeht. Eine Mitteilung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde zudem im Anzeiger des Amtsgerichts Hamburg Ende März veröffentlicht. Die Belieferung der Kunden wurde demnach am Samstag, 10. April, eingestellt.

Die Versorgung der Kunden übernimmt unter anderem die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH als zuständiger Grund- und Ersatzversorger im Raum Mönchengladbach. In wie vielen anderen Versorgungsgebieten Just Energy Deutschland tätig ist, ist derweil noch offen.

Wirtschaftliche Bedingungen

Eine Anfrage der ZfK an den Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dietmar Penzlin aus Hamburg blieb bis gestern Nachmittag unbeantwortet. Der Fall zeige, wie wichtig bei der Auswahl des Energieversorgers dessen Bonität sei, so Ralf Poll, Geschäftsführer der NEW GmbH. "Wir raten den Verbrauchern, auf zuverlässige und seriöse Anbieter zu setzen, und sich nicht von Bonusversprechen in Vergleichsportalen locken zu lassen."

Die Deutschland-Sparte von Just Energy hatte Ende 2020 angekündigt, seine Geschäftstätigkeit in Deutschland für Geschäftskunden einzustellen. Als Grund gab das kanadische Unternehmen an, dass es in den vergangenen Monaten zu einer massiven Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland gekommen sei. Auch der regulatorische Rahmen habe sich geändert.

Überschuldungsgefahr

Der Ableger des Unternehmens war erst seit Sommer 2017 am deutschen Energiemarkt tätig. Aus dem entsprechenden Eintrag im Bundesanzeiger geht hervor, dass das Unternehmen in den vergangenen Jahren Verluste in Millionenhöhe machte.

Der letzte Eintrag datiert von August 2020 und umfasst den Jahresabschluss von März 2018 bis März 2019. Laut Bundesanzeiger per 31. März 2019 wies die Gesellschaft einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Zur Abwendung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung lagen mit einschlägigen Rangrücktrittserklärungen versehene Darlehen gegenüber verbundenen Unternehmen vor.

Muttergesellschaft springt ein

Des Weiteren hat die Muttergesellschaft Just Energy Group Inc. eine harte Patronatserklärung abgegeben, nach der sie sich verpflichtet hat, die Just Energy Deutschland GmbH mit so viel Liquidität auszustatten, dass sie vorhandene und zukünftige Verbindlichkeiten begleichen kann.

Außerdem hat sich die Muttergesellschaft verpflichtet, die Gesellschaft so mit Eigenkapital auszustatten beziehungsweise Darlehen mit Rangrücktrittserklärungen zu gewähren, dass es zu keiner insolvenzrechtlichen Überschuldung kommt. (jk)