Kanu 2.0: So nutzt die Branche bisher die neuen Abschreibungs-Optionen

Ein Absperrhahn für Gas: Mit der neuen Richtlinie Kanu 2.0 sollen Gasversorger ihre bestehende Gasnetzinfrastruktur vollständig refinanzieren können.
Bild: © Marco2811/Adobestock
Von Hans-Peter Hoeren und Lucas Maier
Seit Herbst 2024 ist das neue Abschreibungs-Regelwerk Kanu 2.0 in Kraft. Damit will die Bundesnetzagentur vor allem die Refinanzierung der bestehenden Gasnetze sichern.Die Richtlinie erlaubt Netzbetreibern, Investitionen linear oder degressiv (acht bis zwölf Prozent jährlich) bis spätestens 2045 abzuschreiben, auch rückwirkend. Ziel ist es, finanzielle Risiken beim Rückbau des Gasnetzes zu mindern und Investitionen planbarer zu refinanzieren. Kanu 2.0 gilt ab 2025 und soll bis Ende 2027 in die Dauerregulierung überführt werden.
Gasnetz-Serie der ZfK geht…
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