Von Artjom Maksimenko
Das Bundeskartellamt hat einen Bericht über die Wettbewerbsverhältnisse im Bereich der Erzeugung elektrischer Energie vorgelegt. Dies ist bereits der fünfte sogenannte selbstständige Marktmachtbericht, den die Behörde veröffentlicht hat. Der Bericht fokussiert auf den Berichtszeitraum 1.5.2023 bis 30.4.2024.
Die Kraftwerke des mit Abstand führenden Anbieters RWE waren demnach im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum zwar in weniger Stunden für die Deckung der Stromnachfrage unverzichtbar, berichtet das Bundeskartellamt. Das Ausmaß der Unverzichtbarkeit lag aber immer noch in der Größenordnung der Vermutungsschwelle für eine marktbeherrschende Stellung.
Großer Marktanteil ist nicht gleich Marktmacht
Die Marktmacht eines Stromanbieters hängt nicht primär von Marktanteilen, sondern von seiner Unverzichtbarkeit in Zeiten hoher Nachfrage und geringer Verfügbarkeit erneuerbarer Energien ab. Besonders in Situationen wie einer "Dunkelflaute" wird deutlich, dass Anbieter mit steuerbaren Kraftwerken gezielt Preise erhöhen können, wenn ihre Kapazitäten zwingend benötigt werden.
Das Ausmaß der Unverzichtbarkeit – also die Zeiträume, in denen RWE den Marktpreis gezielt erhöhen könnte – befinde sich immer noch "in der Größenordnung der Vermutungsschwelle für eine marktbeherrschende Stellung".
Für die nächstgrößten Anbieter im Erzeugungsbereich Leag und EnBW lagen die Werte im vergangenen Bericht noch in der Nähe der Schwelle, seien aber ebenfalls gesunken und liegen nun deutlich unterhalb. "Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass lediglich das außergewöhnliche Marktumfeld der Marktmacht entgegengewirkt hat. Die Lage wäre sonst noch angespannter", ordnete Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, die Marktsituation ein.
Stromimporte legen zu
Wegen der schwachen Konjunktur war das vergangene Jahr nämlich durch eine gesunkene Stromnachfrage geprägt. Diesem Rückgang standen der abgeschlossene Atomausstieg und die deutlich gestiegenen Stromimporte gegenüber.
Zur Dämpfung der steigenden Strompreise während des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine sind viele stillgelegte Kohlekraftwerke wieder in Betrieb gegangen. "Der Anstieg der Importe zeige, dass die Bedeutung freier ausländischer Kraftwerkskapazitäten für die Begrenzung der Marktmacht inländischer Stromerzeuger weiter zugenommen hat", heißt es im Bericht weiter.
Nach Ende des Berichtszeitraums (Mai 2024) dürfte die Marktmacht der führenden Erzeuger zudem zunehmen. Zum einen haben sich seitdem die aktiven inländischen Kraftwerkskapazitäten verringert. So wurden die zeitweise reaktivierten Kraftwerke bereits wieder stillgelegt und weitere Abschaltungen im Rahmen des Kohleausstieges würden anstehen. "Die strukturelle Marktmacht im Bereich der Stromerzeugung besteht fort", sagte Mundt.
Zudem dürfte mit der hoffentlich bald eintretenden Wiederbelebung der Konjunktur eine steigende Stromnachfrage einhergehen und die Unverzichtbarkeit einzelner Erzeuger tendenziell wieder erhöhen, heißt es im Bericht.
Keine Anzeichen für Entspannung
"Derzeit sind keine Anzeichen für eine sich weiter fortsetzende Entspannung der Marktmachtverhältnisse erkennbar. Das Gegenteil ist vielmehr der Fall. Wir gehen davon aus, dass die RWE-Kraftwerke seit Mai 2024 wieder häufiger unverzichtbar gewesen sind und sich dieser Trend fortsetzen dürfte", resümierte Mundt. Auch die Unverzichtbarkeit der Kraftwerke der nächstgrößten Erzeugungsunternehmen Leag und EnBW dürfte aufgrund der erkennbaren Marktentwicklungen wieder zunehmen.
Mit dem Marktmachtbericht könne seine Behörde keine förmliche Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung treffen, räumte Mundt ein. "Dies kann letztlich nur im Rahmen einer konkreten Einzelfallentscheidung erfolgen."
Hohe Konzentration auch bei Regelenergie
Auch im Bereich der Regelenergie zeigt die Analyse eine hohe Anbieterkonzentration, insbesondere bei der positiven Sekundärregelung mit EnBW als führendem Anbieter, was auf eine marktbeherrschende Stellung hindeutet. Angesichts der dynamischen Entwicklungen im Energiemarkt plant das Bundeskartellamt, seinen nächsten Marktmachtbericht früher als gesetzlich vorgesehen zu veröffentlichen.



