Steuern, Abgaben und Umlagen machen über 50 Prozent der Stromkosten aus.

Steuern, Abgaben und Umlagen machen über 50 Prozent der Stromkosten aus.

Bild: © Uwe Schlick/pixelio.de

Der Hauptangeklagte im Missbrauchskomplex Münster muss 100.000 Euro Schadenersatz für geklauten Strom an die Stadtwerke seiner Heimatstadt zahlen. Das ist das Ergebnis einer Zivilklage am Landgericht Münster, wie Sprecherin Lisa Schmees am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Bei dem Gerichtsverfahren im März 2021 ging es darum, dass der 27-Jährige in einem Kellerraum illegal Strom für eine Vielzahl von Computern abgezweigt hatte, die er dort bis zu seiner Festnahme betrieben hatte. Über den Schadenersatz hatten die «Westfälischen Nachrichten» zuvor berichtet. Laut der Lokalzeitung soll er die Serverfarm vor allem genutzt haben, um Bitcoins zu schürfen.
 

Hauptverfahren läuft derzeit vor dem Landgericht Münster

Der Missbrauchskomplex Münster war im Frühjahr 2020 aufgeflogen. Bei einer Pressekonferenz hatten Polizei und Staatsanwaltschaft damals von dem Fund bei Durchsuchungen im Zuge der Ermittlungen berichtet.

Dem IT-Fachmann wird unter anderem vorgeworfenen, seinen heute elfjährigen Ziehsohn selber mehrfach vergewaltigt zu haben. Und er soll den Sohn seiner Lebensgefährtin auch vielen anderen Männern zum schweren sexuellen Missbrauch an verschiedenen Orten in Deutschland angeboten haben. Darunter war auch eine heute abgerissene Gartenlaube im Norden von Münster. Das Hauptverfahren gegen ihn, seine Mutter und weitere Männer läuft derzeit vor dem Landgericht Münster. (dpa/hoe)

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