Seit 2017 ist das Steinkohlekraftwerk Weiher der Steag in der Netzreserve.

Seit 2017 ist das Steinkohlekraftwerk Weiher der Steag in der Netzreserve.

Bild: © Steag

Von Hans-Peter Hoeren

Die Essener Steag GmbH hat beim Oberlandesgericht Düsseldorf eine Beschwerde gegen die Bundesnetzagentur wegen der Ausweisung ihrer saarländischen Steinkohlekraftwerksstandorte als systemrelevant eingereicht. Unter dem Dach der Steag GmbH als Holding befinden sich sowohl Iquony mit Geschäften rund um erneuerbare Energien und Energiedienstleistungen sowie die Steag Power als Betreiber von Steinkohlekraftwerken.

Für die betroffenen Kraftwerksstandorte sei bis 2031 der Verbleib in der Netzreserve verfügt worden, „ohne dass auch nach dieser Zeit ein Ende dieses Zustands gesichert wäre“, schreibt ein Unternehmenssprecher auf ZfK-Anfrage. Aus Sicht von Steag sei es kein akzeptabler Zustand, "die Verfügungsgewalt über die eigenen Kraftwerke entzogen zu bekommen, aber für die Betriebsbereithaltung lediglich einen bloßen Kostenersatz zu erhalten" – und selbst dieser müsse "mühsam erkämpft werden".

 

Steag-Sprecher: "Keine Infragestellung des Rechtsregimes der Systemrelevanz"

Im Rahmen des Rechtsstreits will der Energieversorger erreichen, dass das Gericht sich dieser Auffassung anschließt und die Frage der Vergütung entsprechend neu regelt. "Basierend auf einem Rechtsgutachten sind wir der Auffassung, dass eine solche Rechtsauffassung bereits aus der aktuellen Fassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) herausgelesen werden kann", so der Sprecher weiter. 

Insofern gehe es für das Unternehmen nicht um eine grundsätzliche Infragestellung des Rechtsregimes der Systemrelevanz insgesamt, sondern nur um die verfassungskonforme Auslegung des bestehenden Gesetzes.

Ob das EnWG in seiner jetzigen Fassung einer solchen Auslegung zugänglich sei oder gegebenenfalls doch dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen wäre, obliege der Entscheidung des OLG Düsseldorf. Diese gelte es zunächst abzuwarten.

Uniper und Trianel befürworten rechtliche Klärung

Auch Uniper und EnBW haben aktuell mehrere Kraftwerksblöcke in der Netzreserve. Es sei wichtig, dass das Thema adressiert und diskutiert werde, teilte ein Uniper-Sprecher auf Anfrage mit. EnBW wollte die Klage des Mitbewerbers nicht kommentieren.
"Die Forderung nach einer angemessenen Vergütung für das Bereithalten in der Reserve ist aus Sicht der betroffenen Kraftwerksbetreiber verständlich und nachvollziehbar. Es kann nicht sein, dass Betreiber hier auf Kosten sitzen bleiben", erklärte Trianel-Chef Sven Becker auf Anfrage. Trianel betreibt in Lünen ein Steinkohlekraftwerk, das sich nicht in einer Reserve befindet, sondern aktiv am Markt teilnimmt.

BNetzA sieht sich nicht für Vergütungsfragen zuständig

Die Bundesnetzagentur bestätigte auf Anfrage die Beschwerde, wollte aber mit Blick auf das laufende Verfahren keine Auskünfte zur Sache erteilen. Fragen zur Vergütung seien nicht Gegenstand von Genehmigungsentscheidungen der Behörde zur Systemrelevanz-Ausweisung von Kraftwerken, stellte eine Sprecherin klar. Vorgaben zum Vergütungsanspruch von Betreibern systemrelevanter Kraftwerke ergäben ich vielmehr direkt aus dem Energiewirtschaftsgesetz.

Die Genehmigung der Systemrelevanz eines Kraftwerksblocks durch die Bundesnetzagentur ist Voraussetzung für ein Stilllegungsverbot eines Kraftwerksblocks. Damit werde der Kraftwerksbetreiber verpflichtet, die betroffene Anlage als Netzreservekraftwerk weiter zu betreiben. Systemrelevante Kraftwerksblöcke dürfen vom Betreiber grundsätzlich nicht am Strommarkt eingesetzt werden, sondern nur auf Anweisung des zuständigen Übertragungsnetzbetreibers bei netztechnischer Erforderlichkeit in einzelnen Stunden angefahren werden.

Trianel-Chef warnt davor, Reservekraftwerke im Winter ans Netz zu nehmen

Da die gesicherte Leistung in den vergangenen Jahren gesunken ist und die geplanten Ausschreibungen neuer Gaskraftwerke sich weiter verzögern, fordern einzelne Verbände und Industrieunternehmen laut "Handelsblatt" mittlerweile, Reservekraftwerke generell im Winter ans  Netz zu nehmen, um gegen mögliche Versorgungsenpässe, etwa bei längeren Dunkelflauten, abgesichert zu sein und hohe temporäre Preisspitzen zu vermeiden.

Trianel-Chef Sven Becker warnt indes vor einem solchen Schritt. "Eine Rückkehr dieser Kraftwerke in den Markt hätte weitreichende Folgen für den Energy-Only-Markt, da ein funktionierender Markt Preissignale benötigt und auch Preisspitzen hingenommen werden müssen“. Die Rückkehr der Reservekraftwerke in Zeiten hoher Preise wäre ein „ordnungspolitischer Sündenfall“, den Trianel ablehne.

Vielmehr müsse in gesicherte Leistung investiert werden. Daher sei eine neue Bundesregierung gefordert, schnellstmöglich Regelungen für den Bau von Back-up-Kraftwerken zu verabschieden und Investitionssicherheit zu schaffen.

EnBW hofft auf pragmatische und schnelle Gesetzungsinitiative für neue Back-up-Kraftwerke

Ähnlich ist der Tenor bei EnBW. Die neue Bundesregierung müsse sich in einem 100-Tage-Programm dieses Themas annehmen und eine neue Gesetzgebungsinitiative gründlich beraten und ohne kleinteilige technische Detailvorgaben möglichst „pragmatisch umsetzen, so ein EnBW-Sprecher. Aus dem Markt heraus würden neue H2-ready-Gaskraftwerkskapazitäten nicht finanziert werden. Darauf hofft auch Uniper-Chef Michael Lewis. Mit einer ersten Auktion rechnet er aber frühestens Anfang 2026, sagte Lewis vergangene Woche auf der Bilanzpressekonferenz des Unternehmens.

Uniper stellt mit derzeit sechs Kraftwerksblöcken nach eigenen Angaben rund ein Viertel der deutschen Netzreserve mit rund 2,5 GW, EnBW hat aktuell sieben Anlagen in der Netzreserve.

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