Gegen die geplanten Verschärfungen beim Umgang mit Kommunalbürgschaften haben sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Verband öffentlicher Banken (VÖB) in einer gemeinsamen Stellungnahme gewandt. Adressat des Schreibens sind die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).
Hintergrund sind Pläne der Bafin, den bankenregulatorischen Umgang mit Garantien, insbesondere auch mit Kommunalen Ausfallbürgschaften, zu verändern. Dies würde sich negativ auf die Darlehenskonditionen kommunaler Unternehmen auswirken. VKU und VÖB kritisieren inbesondere, dass die Anpassung auf nationaler Ebene nach den europarechtlichen Vorgaben nicht notwendig erscheine.
Konkret sollen Garantien, die unter anderem von Kommunen für ihre Beteiligungsunternehmen gegeben werden, nur noch unter bestimmten Voraussetzungen bewirken, dass die Kreditgeber weniger Eigenkapital hinterlegen können. Dies soll nur noch dann gestattet sein, wenn sich zwischen der Säumnis des Kreditnehmers und der Möglichkeit der Inanspruchnahme des Bürgen durch den Kreditgeber kein Zeitverzug ergibt.
Banken würden Kosten weitergeben
Die Folge: Nur noch selbstschuldnerische Bürgschaften wären eigenkapitalersetzend. Aufgrund kommunalrechtlicher Vorgaben dürfen Kommunen jedoch in vielen Bundesländern lediglich sogenannte Ausfallbürgschaften geben, um eine unmittelbare Haftung der Kommune aus den Darlehensverbindlichkeiten der Beteiligungen zu vermeiden.
In diesen Fällen wäre es den Kreditgebern dann nicht mehr möglich, weniger Eigenkapital für die Kreditvergabe zu hinterlegen. Dies würde mittelbar zu schlechteren Kreditkonditionen für die Beteiligungen führen, die den Kredit aufnehmen. Die Banken würden die höheren Kosten aus der Eigenkapitalhinterlegung zwangsläufig an ihre Kunden weitergeben, heißt es in einer Pressemitteilung.
Kommunalbürgschaften bleiben wichtig
"Trotz des derzeit niedrigen Zinsniveaus und der beihilferechtlich begründeten komplexen Rahmenbedingungen für Kommunalbürgschaften kommt diesen nach wie vor eine wichtige, praktische Bedeutung zu. Diese wird zudem zunehmen, wenn sich das Zinsniveau wieder ändert", argumentieren VKU und VÖB. (hoe)


