Die EU-Kommission hat Ende Februar ihre Vorschläge für Erleichterungen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsdirektive CSRD vorgestellt. Sebastian Seier, Leiter vom Kompetenzteam Nachhaltigkeit und Klimaschutz bei BET erklärt im Gastbeitrag, wie Stadtwerke nun handeln können.
Mit der Heckenschere an die Taxonomie
Dass die EU-Kommission die Nachhaltigkeitsberichtspflichten noch einmal entschlacken würde, war schon Ende 2024 absehbar. Wie rabiat die Kommission jedoch die Heckenschere an die CSRD, Taxonomie und CSDDD anlegen würde, war jedoch überraschend.
Zurecht gibt es nun bei den betroffenen Versorgungsunternehmen viele Fragezeichen. Doch es zeichnen sich zunehmend Wege ab, wie Unternehmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung getätigte Vorarbeiten sinnstiftend weiterverwenden können.
CSRD adé – was die Kommission vorschlägt
Die EU-Kommission hat mit Blick auf die CSRD im Wesentlichen folgende Anpassungen an der CSRD vorgeschlagen:
- Berichtspflichtig sollen nur noch Unternehmen sein, die mehr als 1.000 Mitarbeitende haben und entweder einen Umsatz von über 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von über 25 Mio. Euro (das dürfte bei 1.000 Mitarbeitenden aber de facto immer der Fall sein).
- Damit entfällt für alle kleineren Unternehmen auch die Pflicht, die Taxonomie-Kennzahlen zu berichten. Weiter berichtspflichtige Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden aber weniger als 450 Mio. Euro Umsatz sollen unter anderem auf die Offenlegung der Opex-Kennzahlen verzichten können.
- Der freiwillige KMU-Berichtsstandard der EU (Voluntary reporting standard for SMEs, VSME) soll über einen delegierten Rechtsakt offiziellen Charakter bekommen. Der VSME enthält eine sehr übersichtliche Anzahl an Datenpunkten zu Umwelt, eigenen Arbeitskräften und Governance und verzichtet unter anderem auf eine Wesentlichkeitsanalyse. Durch das Omnibus-Paket und den delegierten Rechtsakt wird der VSME auch zur Obergrenze dessen, was CSRD-berichtspflichtige Kunden, Banken und Investoren an Informationen für ihre eigenen Nachhaltigkeitsberichte von kleineren Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette einholen dürfen.
- Es sollen keine sektorspezifischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards mehr eingeführt werden.
- Die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten durch Wirtschaftsprüfer soll dauerhaft nur mit begrenzter Sicherheit ("limited assurance") erfolgen, was Aufwand und Kosten für die Prüfung reduzieren würde.
- Die ESRS sollen über einen delegierten Rechtsakt der Kommission deutlich verschlankt werden.
- Weiter berichtspflichtige Unternehmen, die erstmals über das Jahr 2025 hätten berichten müssen, müssen nun erst über das Jahr 2027 berichten.
Bei den oben genannten Punkten handelt es sich wohlgemerkt nur um Vorschläge der EU-Kommission. Da die CSRD eine Richtlinie ist, kann die EU-Kommission sie nicht eigenständig ändern. Dazu braucht es die Zustimmung von EU-Parlament und dem Rat der EU. Der Ministerrat wird sich in seiner Sitzung am 12. März mit dem Thema beschäftigen, das Parlament könnte in seiner Sitzungswoche Anfang April nachziehen.
Nach den Beschlüssen von Rat und Parlament haben die Mitgliedsstaaten 12 Monate Zeit, die Änderungen in nationales Recht zu überführen. Mit einem deutschen Gesetz ist so frühestens Mitte 2026 zu rechnen.
Was heißt die Entscheidungsunsicherheit für betroffene Unternehmen?
Der Vorstoß der EU-Kommission bringt für Unternehmen, die nun ihre Berichtspflicht verlieren könnten, erstmal Planungsunsicherheit mit sich – insbesondere, da viele Zeitpläne zur Erstellung der ersten CSRD-Berichte eng gestrickt sind und wenig Puffer beinhalten.
Den Geschäftsführungen sollte deshalb bewusst sein: Es gilt nun eine Risikoabwägung vorzunehmen. Sollen aktuelle CSRD-Projekte schon eingestellt werden, obwohl die Vorschläge der Kommission noch nicht rechtlich bindend sind? Oder lassen wir begonnene Projekte weiterlaufen, bis rechtliche Klarheit herrscht?
Auch wenn die politische Stimmungslage aktuell vermuten lässt, dass eine vollständige Zurückweisung der Vorschläge der Kommission eher unwahrscheinlich ist, muss jedes Unternehmen diese Risikoentscheidung individuell und sehr bewusst treffen.
Die CSRD ist tot – es lebe der VSME!?
Die ein oder andere Nachhaltigkeitsmanagerin mag am Abend der Veröffentlichung der Kommissionsvorschläge in ihr Kopfkissen geschrien haben. War die ganze Arbeit zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts, die bei vielen Unternehmen schon im Frühjahr 2024 begonnen hat, nun umsonst?
Das muss nicht sein. Denn auch ohne Berichtspflicht gibt es viele Themen im Bereich der Nachhaltigkeit, die für die Unternehmen tatsächlichen Mehrwert stiften und für die auf den CSRD-Vorarbeiten aufgebaut werden kann.
Dazu zählt die Erstellung eines freiwilligen Nachhaltigkeitsberichts nach VSME. So ein abgespeckter Nachhaltigkeitsbericht umfasst schätzungsweise ein Zehntel der Berichtspunkte eines ESRS-Berichts. Er ermöglicht es Unternehmen ihren Banken, Gesellschaftern, Kunden oder anderen Stakeholdern fundiert Auskunft zu Nachhaltigkeitsthemen zu geben. Zudem ist der Bericht eine systematische Ist-Analyse, die für die Etablierung einer nachhaltigen Unternehmenssteuerung oder eine Nachhaltigkeitsstrategie die Grundlage bilden kann.
Einige Unternehmen nehmen auch eine Repriorisierung der Ressourcen vor. Statt Zeit und Geld in die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts zu stecken, treiben sie andere Projekte voran, die helfen die Nachhaltigkeit des Unternehmens zu verbessern. Häufig sind das die Erstellung einer Treibhausgasbilanz und die Erarbeitung einer Dekarbonisierungsstrategie. Doch auch pragmatische Klimawandelfolgenanalysen für die wichtigsten Assets rutschen im Rahmen des unternehmerischen Risikomanagements immer mehr in den Fokus.
Unabhängig davon, für welche Option sich die Unternehmen entscheiden, steht jedoch fest: Dem Klimawandel war es noch nie wichtig, ob irgendjemand Nachhaltigkeitsberichte erstellt oder nicht. Was zählt, sind die praktischen Konsequenzen, die für das eigene Geschäft daraus folgen.


