Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Pforzheim (SWP) hat eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Untersuchung des jüngsten Gewinneinbruchs bei den SWP beauftragt. "Dem Aufsichtsrat ist es ein großes Anliegen die Sachverhalte vorbehaltslos aufzuklären, die zu den Gewinneinbrüchen im Stromvertrieb bei den Stadtwerken geführt haben", erklärte der Erste Bürgermeister Pforzheims, Dirk Büscher, am vergangenen Dienstag. Er erwarte eine zügige und gründliche Aufarbeitung in den nächsten Wochen. Laut der "Pforzheimer Zeitung" (PZ) soll es sich bei den Prüfern um Mitarbeiter von "Ernst & Young" handeln, diese haben bereits am Mittwoch (16. Januar) die Arbeit aufgenommen.
Informationspolitik der SWP in der Kritik
Das Kontrollgremium erhofft sich von der Untersuchung vor allem Erkenntnisse darüber, wie es zu dem überraschenden Gewinneinbruch im Vertrieb gekommen ist und warum das interne Risikomanagement hier nicht funktioniert hat. Auch die Informationspolitik der Stadtwerke wird unter die Lupe genommen. Laut Medienberichten soll der Aufsichtsrat erst Wochen nach Bekanntwerden des Gewinneinbruchs von der Geschäftsführung um ihren Vorsitzenden Roger Heidt und Geschäftsführer Thomas Engelhard informiert worden sein. Die SWP kündigten auf ZfK-Anfrage an, dass sie bis zur nächsten Aufsichtsratssitzung am 10. Februar keine weiteren Anfragen mehr beantworten wollen.
Haushaltsberatungen verschoben
Bei den Haushaltsberatungen Anfang Dezember waren die Pforzheimer Stadträte noch davon ausgegangen, dass die erwartete Stadtwerke-Dividende in Höhe von 6,5 Mio. Euro ausgeschüttet werde. Die Beratungen über einen zu diesem Zeitpunkt genehmigungs- und mehrheitsfähigen Haushalt mussten auf den 29. Januar verschoben werden. Die SWP waren für das Geschäftsjahr 2017 ursprünglich von einem Ergebnisniveau von circa zehn Mio. Euro ausgegangen. Vor allem aufgrund einer Neubewertung der Telesales-Verträge im bundesweiten Vertrieb brach der Gewinn dann letztlich auf 4,2 Mio. Euro ein. Die Stadt als Mehrheitseigner der SWP (65 Prozent) und der Minderheitseigner Thüga (35 Prozent) müssen deshalb auf die eingeplante Gewinnabführung verzichten. (hoe)



