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Pleite für Stromanbieter Enversum

Der Hamburger Stromversorger Enversum hat Insolvenz angemeldet. Kunden werden vorerst von Stadtwerken und anderen Grundversorgern beliefert.
09.03.2018

Nachdem in den vergangenen Jahren bereits die Energieanbieter Flexstrom (2013) und Care Energy (2017) Insolvenz anmelden mussten, trifft es nun auch das Hamburger Energieunternehmen Enversum. Am 6. März nahm das Amtsgericht Hamburg den Insolvenzantrag entgegen und bestimmte sogleich Rechtsanwalt Dietmar Penzlin als vorläufigen Insolvenzverwalter. Dies teilte die Gemeinschaftskanzlei "Schmidt-Jortzig Petersen Penzlin" mit.

Dementsprechend sind Verfügungen der Enversum-Gesellschaft nur noch mit der Zustimmung von Penzlin wirksam. Da die Geschäftsbereiche Strom und Gas nicht fortgeführt werden, übernehmen nun die jeweiligen Grundversorger die Ersatzversorgung der Endkunden. In Augsburg etwa sind das die dortigen Stadtwerke (SWA), geht aus einer Pressemitteilung der SWA hervor.

Kunden haben Recht auf Ersatzversorgung

Der bayerische Lokalversorger gewährleistet in der Bezirkshauptstadt lückenlos die Belieferung mit Strom und Gas. Die Leistungen der Augsburger Stadtwerke fallen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) unter die Ersatzversorgung. Diese greift immer dann, wenn ein Energielieferant das Recht auf Netznutzung verliert. Bezahlt der Versorger beispielsweise das Netzentgelt wiederholt nicht, kündigt der Netzbetreiber nach Abmahnungen den Lieferantenrahmen- und den Netznutzungsvertrag und weist die betroffenen Kunden im Rahmen der Ersatzversorgung dem örtlichen Grundversorger zu, in diesem Fall den SWA. Der Ersatzversorgungstarif ist mit dem Grundversorgungstarif identisch. (ls)