Von Pauline Faust
Verdacht auf Vorteilsnahme: Aufgrund einer Affäre rund um den Mainzer Yachthafen durchsuchten die Kriminaldirektion Mainz und die Staatsanwaltschaft Koblenz am Montag Wohn- und Geschäftsräume in Mainz. Auch gegen die Stadtwerke Mainz lag ein Untersuchungsbeschluss vor. Das kommunale Unternehmen habe gestern jedoch freiwillig Unterlagen an die Ermittlungsbehörden übergeben, so die Staatsanwaltschaft.
Die in der Mainzer Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe rund um den Yachthafen-Skandal wiegen schwer. Im Jahr 2021 verkaufte eine Stadtwerketochter ihre Anteile an der Marina des Zollhafens. Diese sollen deutlich unter Wert veräußert worden sein: Die Freie Wählergemeinschaft in Mainz berichtet von einem Verkaufspreis von 86.000 Euro, dabei würden Wirtschaftsexperten den Marktwert auf sechs bis elf Millionen Euro schätzen. Der Käufer war laut dem Medium "Mainz&" ein Mainzer Geschäftsmann, der die Hälfte seiner Anteile nur einen Tag später weiterverkauft habe – an den früheren Stadtwerke-Chef Detlev Höhne.
Der Verkauf der Marina im Mainzer Zollhafen war nicht ausgeschrieben worden, Grund ist laut Stadt die Gesellschafterstruktur. Die Mainzer Stadtwerke halten 49,9 Prozent an der Beteiligungsgesellschaft, der Rest liegt bei einem privaten Investor. "Mit dem Verkauf der Anteile an der Marina Zollhafen GmbH waren daher die städtischen Gremien nicht befasst", erklärte der Mainzer Bürgermeister Günter Beck (Bündnis 90/Die Grünen).
Die Koblenzer Staatsanwaltschaft ermittelt und wollte sich weder zu dem genauen Tatverdacht, noch der Anzahl der Verdächtigen äußern, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.
Stadtwerke: Keine Ermittlung gegen aktive Mitarbeitende
Die Stadtwerke Mainz bestätigten hingegen, dass gegen zwei Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts der Vorteilsnahme beziehungsweise der Vorteilsgewährung ermittelt werde. "Aktive Vorstände oder aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mainzer Stadtwerke AG werden dabei nicht beschuldigt", teilten die Stadtwerke am Montag mit. Gleichwohl habe der Vorstand der Stadtwerke den Behörden bereits bei Bekanntwerden von Vorermittlungen vor einigen Wochen zugesichert, konstruktiv an der Klärung des Sachverhalts mitzuwirken und entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Nach einem anonymen Tipp-Geber, prüfte die Staatsanwaltschaft schon in der ersten Jahreshälfte, ob es zu strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Marina im Mainzer Zollhafen gekommen sei, fand damals aber keine ausreichenden Anhaltspunkte.
Im Juli reichte die Freie Wählergemeinschaft in Mainz jedoch weitere Unterlagen ein. Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, in dessen Rahmen nun die Durchsuchungen stattfanden. Die Auswertung der Unterlagen soll laut Oberstaatsanwältin mindestens einige Wochen in Anspruch nehmen.



