Immer wieder melden sich Kunden der Stadtwerke Münster bei ihrem Energieversorger, die am Telefon oder der Haustür von Mitbewerbern getäuscht wurden. In zwei Verfahren vor dem Landgericht Münster haben die Stadtwerke sich dagegen nun erfolgreich gewehrt: Der Firma Mivolta GmbH wurde gerichtlich untersagt, Verbraucher im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Münster anzurufen, ohne zuvor deren ausdrückliche Einwilligung erhalten zu haben. Weiterhin hat sich die Vattenfall Europe Sales GmbH verpflichtet, nicht weiterhin bei Besuchen an der Haustür vorzutäuschen, ihr Mitarbeiter käme von den Stadtwerken Münster. In beiden Fällen sollten den Kunden Energieverträge untergeschoben werden.
"Wir stehen einem fairen Wettbewerb offen gegenüber. Wenn aber unsere Kunden getäuscht werden, dann kämpfen wir auch vor Gericht um unser Recht. Möglich ist das nur, weil sich Kunden aktiv an uns wenden und das Erlebte auch schriftlich bestätigen", erklärt Stefan Grützmacher, Geschäftsführer der Stadtwerke. (hoe)


