Matthias Brückmann, der frühere Vorstandsvorsitzende des Energieanbieters EWE AG, bei einem Verhandlungstermin im Jahr 2018 im Landgericht Oldenburg.

Matthias Brückmann, der frühere Vorstandsvorsitzende des Energieanbieters EWE AG, bei einem Verhandlungstermin im Jahr 2018 im Landgericht Oldenburg.

Bild: © Mohssen Assanimoghaddam/dpa-Bildfunk

Fünf Jahre nach seinem Rauswurf beim Energieversorger EWE muss sich der frühere Vorstandschef Matthias Brückmann wegen einer Großspende strafrechtlich verantworten. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg wirft ihm Untreue in einem besonders schweren Fall vor. Der Prozess gegen den 59-jährigen Manager beginnt am Mittwoch vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Oldenburg (Az. 2 KLs 99/19).

Hauptvorwurf ist, dass Brückmann 2016 mit einer Spende von 253 000 Euro an eine Stiftung von Ex-Boxweltmeister Wladimir Klitschko in Kiew seine Befugnisse überschritten und EWE geschädigt haben soll. Mitangeklagt ist ein aktives EWE-Vorstandsmitglied, das damals die zweite Unterschrift leistete.

 

Ab welcher Spendenhöhe musste der Aufsichtsrat zustimmen?

Im Februar 2017 entließ der EWE-Aufsichtsrat Brückmann wegen dieser Spende und, wie es hieß, «einer Vielzahl grober Verfehlungen». Die Klitschko-Stiftung zahlte etwa die Hälfte der Spende aus Oldenburg zurück.

Mit der Frage, welche Spenden Brückmann als Vorstandschef freihändig zusagen durfte, beschäftigt sich seit 2018 auch ein Zivilprozess am Landgericht Oldenburg. Dort sind die Rollen umgekehrt: Brückmann hat seinen früheren Arbeitgeber EWE verklagt, er kämpft um entgangene Bezüge und seine Altersversorgung.

Bei einem Verhandlungstermin 2021 zitierte der Vorsitzende Richter aus EWE-Dokumenten. Sie legen nahe, dass bei Sponsoring von mehr als 50.000 Euro schon zu Brückmanns Zeiten der zuständige Ausschuss im Aufsichtsrat zustimmen musste. Entschieden ist der Zivilprozess noch nicht. Das Gericht hat die Seiten zu einem Vergleich aufgefordert, über den es aber keine Einigkeit gibt.

Vorwurf von Untreue in zwei weiteren Fällen

In dem Strafprozess geht es nach Gerichtsangaben auch um zwei weitere Taten von Untreue, die Brückmann begangen haben soll. 2016 habe er auf Firmenkosten zwölf befreundete Mitglieder eines Vereins für drei Tage nach Oldenburg eingeladen - Schaden für EWE: knapp 12.000 Euro.

Im Februar 2017 soll er für 6300 Euro Firmengeld private Gäste zum Oldenburger Opernball eingeladen haben. Das war kurz vor dem Rauswurf. Nach Angaben seines Verteidigers will Brückmann sich beim Prozessauftakt zu den Vorwürfen äußern. (dpa/hoe)

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