Die Entscheidung des Gerichts ist jetzt schon ein paar Tage her, aber sie wirkt immer noch nach. Die Stadtwerke Münster haben sich in einem Gerichtsverfahren mit dem Kreis Lippe zur Genehmigung einer Windkraftanlage auf einen Vergleich geeinigt. Die Bundeswehr hat ihre Einwände gegen die Planungen des Energieversorgers zurückgezogen.
Die Bundeswehr muss künftig ihre Flugrouten anpassen, die Stadtwerke Münster verzichten im Gegenzug auf Schadenersatz. Das Genehmigungsverfahren wird nun durch den Kreis Lippe weitergeführt und die Stadtwerke Münster hoffen weiter auf einen positiven Bescheid.
Stadtwerke-Geschäftsführer Sebastian Jurczyk hat im Anschluss an das Urteil viele zustimmende Anrufe aus der Branche erhalten. „Viele haben gesagt, es ist toll, dass wir die Ablehnung unseres Genehmigungsantrages gerichtlich überprüfen lassen haben“, so Jurczyk. Das Urteil sei eine Art Präzedenzfall und ein positives Signal für den Ausbau der erneuerbaren Energien.
Projektierer können sich künftig in ähnlichen Fällen auf Vergleich beziehen
Der Vergleich hat Signalwirkung und schafft Planungssicherheit. In ähnlich gelagerten Fällen (Windvorrangzone, in der sich die Flugzone respektive der Sicherheitskorridor der Bundeswehr befindet) können sich Projektierer nun darauf beziehen. Dem Vergleichsbeschluss ist nämlich eine Protokollnotiz beigefügt. Diese besagt, dass die Bundeswehr in ähnlich gelagerten Fällen die Verlegung von Flugrouten prüfen muss.
Dem Vergleich war eine Klage der Stadtwerke Münster gegen den Kreis Lippe vorangegangen. Die Behörde hatte dem kommunalen Versorger den Bau einer Windenergieanlage verweigert, nachdem die Luftaufsichtsbehörde Einwände gegen den Bau erhoben hatte. Grund für die Ablehnung war ein Sicherheitskorridor für Hubschraubertiefflüge der Bundeswehr, der sich am geplanten Standort der Windenergieanlage befindet.
Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet jedoch als Windvorrangzone ausgewiesen. Vier vergleichbare Windenergieanlagen befinden sich bereits in unmittelbarer Nähe, drei davon ebenfalls im Sicherheitskorridor für Hubschraubertiefflüge.
"Interessen von Landes- und Versorgungssicherheit lassen sich in Einklang bringen"
„Mir war wichtig, dieses Thema einmal grundsätzlich geklärt zu haben“, erzählt der Münsteraner Stadtwerkechef. Der Gerichtsentscheid sei ein Beleg dafür, dass die Sicherheitsinteressen nicht automatisch Vorrang vor dem Erneuerbarenausbau haben und die Bundeswehr auch andere Flugrouten prüfen muss. „Die Einigung zeigt, dass sich die Interessen von Landes- und Versorgungssicherheit in Einklang bringen lassen.
„Hätte das Gericht anders entschieden, hätten wir das auch akzeptiert. Dann wäre die Frage aber ein für allemal klar beantwortet gewesen“, versichert Jurczyk. Solle die Energiewende zügig vorankommen sei es wichtig, diese Entscheidungs- und Grundsatzdiskussion bis zur allerletzten Konsequenz zu führen. Wenn die Energiewende zügig vorankomme solle, sei es wichtig, dass der Gesetzgeber klar benenne, welche Interessen im Zweifel Vorrang hätten.
„Alle sagen der Erneuerbarenausbau ist wichtig, und dann kommt immer das Aber. Aber der Artenschutz ist genauso wichtig und die Flächen für Wohnraum“. Ihm stehe nicht zu, zu bewerten, was das Wichtigste und das Zweitwichtigste sei. „Ich will nur den Prozess beschleunigen und grundsätzliche Fragen rund um die Modalitäten und Möglichkeiten des Erneuerbarenausbaus geklärt wissen“.
Ambitionierte Ausbauziele in Münster
Insofern sei es richtig gewesen, die Ablehnung des Genehmigungsantrags gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Stadtwerke Münster betreiben aktuell 21 Windenergieanlagen, weitere sind schwerpunktmäßig im Münsterland in Planung. Bis 2030 sollen alle Privathaushalte der Stadt mit grünem Strom aus eigener Erzeugung versorgt werden. (hoe)



