Wenn die fossilen Kraftwerke aus dem System fallen, wird die Frequenzhaltung im Netz schwieriger, da die sogenannten "rotierenden Massen" abnehmen.

Wenn die fossilen Kraftwerke aus dem System fallen, wird die Frequenzhaltung im Netz schwieriger, da die sogenannten "rotierenden Massen" abnehmen.

Bild: © Bruno Maul/AÜW

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben heute ihre vorläufigen Netzentgelte für 2021 vorgelegt, spätestens am 31. Dezember 2020 werden die endgültigen Netzentgelte für 2021 veröffentlicht. Im Versorgungsgebiet von Tennet werden die Netzentgelte im kommenden Jahr voraussichtlich um rund 17 Prozent gegenüber 2020 sinken.

Im Versorgungsgebiet von Transnet BW steigen sie im kommenden Jahr um zehn Prozent für einen durchschnittlichen Kunden. Kostensteigernd haben sich laut Transnet BW einerseits die Kosten für den Netzausbau ausgewirkt, anderseits seien die Kosten für die Aufrechterhaltung von Netz- und Systemsicherheit, hier vor allem für die Netzreserve und für Redispatch gestiegen.

Vereinheitlichung der Netzentgelte

Im 50Hertz-Gebiet kletterm die Netzentgelte ebenfalls – und zwar um durchschnittlich sieben Prozent. Amprion hat die geringsten Veränderungen zu vermelden: Hier erhöhen sich die Netzentgelte um lediglich 1,1 bis 1,3 Prozent, in der Umspannebene verändern sie sich um 0,2 bis minus 3,0 Prozent. Ohne die Vereinheitlichung würden die Netzentgelte bei Amprion um etwa 7,5 Prozent sinken, so der ÜNB.

Umgekehrt bei 50Hertz: "Die Steigerung unserer Netzentgelte läge ohne den nächsten Schritt bei der Vereinheitlichung der Netzentgelte der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber statt bei sieben bei zwölf Prozent", sagte dazu Dirk Biermann, Geschäftsführer Märkte und Systembetrieb bei 50Hertz. "Die bundesweite Vereinheitlichung, für die sich 50Hertz in der Vergangenheit engagiert eingesetzt hatte, um die Energiewendelasten bundesweit fair zu verteilen, wirkt also bei uns im kommenden Jahr preisdämpfend – dies ist eine gute Nachricht“, so Biermann.

Hintergrund:

Die Vereinheitlichung der Netzentgelte macht Ausgleichszahlungen zwischen den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern erforderlich, damit die jeweilige Erlösobergrenze refinanziert werden kann. Unter den gegenwärtigen Kalkulationsprämissen leistet Amprion 2021 nach eigenen Angaben Ausgleichzahlungen an zwei Übertragungsnetzbetreiber.

2021 erfolgt der dritte Schritt auf Grundlage des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMoG), das im Juli 2017 in Kraft getreten ist. Ab dann sollen die Netzentgelte bis 2023 komplett vereinheitlicht sein.

Der bundeseinheitliche Netzentgeltanteil wird 2021 aus 60 Prozent der jeweiligen Kostenbasis (Erlösobergrenze) der Übertragungsnetzbetreiber errechnet. Von den übrigen 40 Prozent werden die unternehmensindividuellen Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber bestimmt. (sg)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper