Aufgrund der gesunkenen Großhandelspreise fordern viele Vorlieferanten deutlich höhere Sicherheiten von Stadtwerken. „In der Folge könnte kommunalen Energieversorgern der Zugang zu den Beschaffungsmärkten versperrt werden, sodass sie ihren Versorgungsauftrag nicht mehr länger erfüllen können“, warnt Michael Riechel, Vorsitzender des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft. Dies könne in der weiterhin existierenden Energiekrise kein gewollter Effekt sein. Die aktuell fallenden Preise würden die Politik hier in falscher Sicherheit wiegen.
Auch verstaatlichte Vorlieferanten, gemeint sind wohl unter anderem Uniper und Sefe (die ehemalige Gazprom Germania), wälzten angesichts der fallenden Marktpreise eigene Risiken auf Energiehändler, Stadtwerke und Regionalversorger ab, kritisiert Riechel. Grund seien insbesondere starre Risikomanagement-Regeln der Großhändler.
Als die Preise an den Energiemärkten in Folge des Ukraine-Kriegs stark gestiegen seien, hätten Händler und Stadtwerke die steigenden Adressrisiken ihrer Vorlieferanten tragen müssen. „Bei den aktuell fallenden Marktpreisen kehrt sich die Situation um: Jetzt müssten eigentlich die Vorlieferanten die steigenden Adressrisiken tragen“, schreibt die Thüga weiter.
"Beschaffungsmarkt wird extrem schwierig"
Die Vorlieferanten versuchten jedoch, diese eigenen Risiken durch Vergabe von individuellen Kreditlinien für ihre Kunden, die Stadtwerke, zu begrenzen und forderten bei Erreichen der Kreditlinien zusätzliche Sicherheiten ein. Dadurch werde der Beschaffungsmarkt für Stadtwerke extrem schwierig, da die vorhandenen Kreditlinien selbst von bonitätsstarken Kunden wegen des starken Marktpreisverfalls kaum mehr ausreichten.
„Die Bundesregierung muss hier schleunigst nachbessern: Das bestehende ‚Finanzierungsinstrument Margining‘ darf nicht auf börsliche Verkaufsgeschäfte begrenzt sein, sondern muss für alle Energieunternehmen – auch Stadtwerke – zugänglich sein, unabhängig von Größe und Eigentümerstruktur“, fordert der Thüga-Chef. Neben der Finanzierung reiner börslicher Sicherheiten müssten auch Sicherheitsbedarfe aus Spot-Beschaffung und bilateralem Handel (OTC) Berücksichtigung finden.
Sefe hat diese Vorwürfe in einer Mitteilung am 8. Februar entschieden zurückgewiesen. Man verwende im Vertriebsgeschäft keine Verträge, die sogenannte Margin Calls, also konkrete Sicherheitenforderungen auf Grund von vertraglichen Regelungen beinhalteten, heißt es.
Thüga hatte bereits im Herbst Handlungsempfehlungen an die Politik formuliert
Die Thüga hatte nach eigenen Angaben die Politik auf diesen Sachverhalt bereits im November 2022 hingewiesen und Vorschläge unterbreitet, wie die Hürden für den Zugang der Stadtwerke zum „Finanzierungsinstrument Margining“ einfach und schnell abgebaut werden könnten (vgl. Handlungs- und Lösungsempfehlungen der Task Force Politische Willensbildung des Beirats der Thüga Aktiengesellschaft). „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass diese Vorschläge nun ernsthaft geprüft und entsprechend umgesetzt werden“, so Michael Riechel.
Die von der Bundesregierung jüngst beschlossene Fortführung des „Finanzierungsinstruments Margining“ zur Stabilisierung der Energiemärkte begrüßt der Stadtwerke-Netzwerk zwar, dieser bleibe aber für Energiehändler, Stadtwerke und Regionalversorger weitgehend wirkungslos, heißt es. Das Ziel, am Energiehandel beteiligte Unternehmen angesichts stark schwankender Preise mit ausreichend Bonität zu versorgen, werde leider nicht erreicht. (hoe)


