Noch unklar beim Heizungsstreit ist unter anderem, ob eine Anschlusspflicht für Fernwärme kommt.

Noch unklar beim Heizungsstreit ist unter anderem, ob eine Anschlusspflicht für Fernwärme kommt.

Bild: © Jens Büttner/dpa

Die Branchenverbände AGFW, VKU und BDEW haben erst vor einigen Wochen mit der Einführung einer Transparenz-Plattform die Akzeptanz und die Verständlichkeit für die Preisbildung bei der Fernwärme erhöhen wollen.

Mit dem aktuellen Status quo in der Branche in Sachen Preistransparenz zeigt sich die Verbraucherzentrale NRW aber dennoch nicht zufrieden. Nach einer Stichprobenerhebung bei 30 Energieversorgern wurden die Stadtwerke Herne, Hamm und Witten wegen Verstößen gegen "Veröffentlichungspflichten von Fernwärmeversorgungsunternehmen" abgemahnt.

  

"Preisanpassungsklauseln nicht leicht zugänglich im Internet veröffentlicht"

"Wir haben bei allen drei Anbietern abgemahnt, dass sie ihre Preisanpassungsklauseln und die eindeutigen Verweise auf die Quellen verwendeter Indizes nicht leicht zugänglich im Internet veröffentlicht haben", erklärte Gregor Hermanni, Referent Energierecht bei der Verbraucherzentrale NRW, auf Anfrage.

Hamm und Herne seien zudem auch dafür abgemahnt worden, dass Informationen über die Netzverluste fehlten. Diese müssen laut einschlägigen Regelungen in der AVBFernwärmeV im Internet leicht zugänglich sein. Im Fall von Herne wurde außerdem bemängelt, dass die Allgemeinen Versorgungsbedingungen nicht leicht zugänglich im Internet veröffentlicht waren.

Herne und Hamm arbeiten bereits an der Umsetzung

Die Stadtwerke Herne sind nach eigenen Angaben schon dabei, die fehlenden Infos auf der Homepage zu ergänzen. Der Kommunalversorger hat im Stadtgebiet nach eigenen Angaben eine komplizierte Netzstruktur: Er betreibt vier getrennte Netze mit jeweils unterschiedlichen Bezugs-/Erzeugungskonstellationen und daraus resultierend unterschiedlichen Konditionen:

Die Stadtwerke Hamm erklärten, erste Veränderungen auf der Internetseite seien bereits geplant. Mit Blick auf die sogenannten „Preisanpassungsklauseln“ prüfe das Unternehmen, ob Anpassungen notwendig seien.

Bei einem Drittel  waren Preisveränderungen nicht komplett nachvollziehbar

Fünf der von der VZ NRW untersuchten Unternehmen hatten ihre Preisänderungsformel nicht im Internet publiziert und eins veröffentlicht keine Preise für das Hauptnetz. Drei Unternehmen verzichteten auf die Angabe der Preise in allen ihren Netzen, sie geben nur die Preise ihres Hauptnetzes an.

Bei einem Drittel der Fernwärmeunternehmen sind laut VZ NRW Preisveränderungen nicht vollständig nachvollziehbar, da mindestens für einen Kostenbestandteil der Preisänderungsformel keine eindeutigen Verweise vorliegen. So müssten sich Verbraucher:innen häufig selbstständig Werte von der EEX (Börsenpreisseite) heraussuchen und müssen feststellen, dass historische Werte aber beispielsweise nicht verfügbar sind oder das Börsenprodukt nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelbar ist, heißt es weiter.

Große Preisunterschiede zwischen den Netzen

Das Preisniveau der Stichprobe liegt bei durchschnittlich 17,3 Cent pro Kilowattstunde. Dabei zeigten sich große Preisunterschiede zwischen den Netzen: Diese liegen zwischen ca. 10,5 Cent pro Kilowattstunde in Bielefeld und ca. 28 Cent pro Kilowattstunde in Gronau.

Die erst vor kurzem gestartete Transparenzplattform von AGFW, VKU und BDEW bezeichneten die Verbraucherschützer als Schritt in die richtige Richtung. Diese setze aber auf Freiwilligkeit.

Verbraucherschützer erneuern Forderung nach Wärmenetzregister

"Bei der Preistransparenzplattform fehlen viele Anbieter – 15 der von uns untersuchten 30 Unternehmen sind bisher nicht aufgeführt", erklärte Christina Wallraf, Referentin Energiemarkt bei der VZ NRW. Zudem würden nicht immer alle Netzgebiete eines Anbieters veröffentlicht.  Manchmal seien die Netzverluste nicht ausgewiesen. Neben den Preisen sollten auch die Preisänderungsklauseln hinterlegt werden. Bei den eingesetzten Energieträgern fehlten Angaben darüber, zu welchen Anteilen diese Energieträger eingesetzt werden.

Letztlich geht dem VZ NRW die Plattform nicht weit genug, mehr Transparenz versprechen sie sich von einem Wärmenetzregister. Dort könnten Verbraucher:innen auf einen Blick sehen, wie teuer Fernwärme vor Ort und in anderen Regionen ist, wie sie erzeugt wird und wie hoch die Netzverluste sind, heißt es.

Zudem könnte ein Wärmenetzregister ein zusätzliches Instrument für Aufsichtsbehörden sein, wovon indirekt wiederum die Fernwärmekund:innen profitieren würden. Zudem ließe sich das Wärmenetzregister um eine Netzkarte erweitern, so dass Verbraucher:innen in Zukunft sehr leicht erkennen können, wo Fernwärme bezogen werden kann. (hoe)

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