Im juristischen Streit um das seit Jahren Strom liefernde Steinkohlekraftwerk Trianel geht das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster von einem ganz anderen Fall aus als zu Beginn des Rechtsstreits 2009.
"Wir haben seit Jahren immer unterschiedliche Fälle auf dem Tisch, auch wenn es sich immer um das gleiche Kraftwerk handelt", sagte die Vorsitzende Richterin Annette Kleinschnittger am Montag zum Auftakt der mündlichen Verhandlung.
Viele kleine Erfolge
Das OVG beschäftigt sich erneut mit dem Kraftwerk in Lünen im Kreis Unna, nach dem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 2019 frühere Entscheidungen aufgehoben und zur Neuverhandlung nach Münster zurückverwiesen hatte.
Kleinschnittger betonte, dass der Kläger, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), über die Jahre im Bezug auf das Steinkohlekraftwerk viele kleine Erfolge errungen habe. Das heute betriebene Kraftwerk am Nordostrand des Ruhrgebiets sei nicht mehr dasselbe und stoße zum Beispiel viel niedrigere Ammoniak- und Quecksilberwerte aus als für die Betriebsgenehmigung beantragt wurde. Allerdings sagte die Richterin auch: "Ich befürchte für den BUND, das war ein Pyrrhussieg."
Inbetriebnahme 2014
Im Regelbetrieb liefert das Kraftwerk seit Anfang 2014 Strom. Umstritten ist, welche Auswirkungen die Abgase der Milliardeninvestition auf zwei Naturschutzgebiete in der Umgebung haben und ob ein Vorbescheid zum Immissionsschutz und Teile der Genehmigungen rechtens sind.
Gestritten wird über einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid und mehrere Teilgenehmigungen für die seit acht Jahren von der Stadtwerkekooperation Trianel betriebene Milliardeninvestition. Zum Auftakt der auf drei Tage angesetzten mündlichen Verhandlung ging es um Berechnungen der Belastungen für die umliegenden Naturschutzgebiete durch die Abgase des Kraftwerkes.
Bis Anfang Februar zwei weitere Termine
Betroffen sind die Auenlandschaft des Flusses Lippe und der Cappenberg Wald am Südrand des Münsterlandes. Gutachter, Experten des Landesamtes für Umweltschutz (Lanuv) und der Aufsichtsbehörde, der Bezirksregierung Arnsberg, stritten sich um die Auslegung verschiedener Zahlenwerke und Berechnungen. Zum Unmut des OVG konnte das Lanuv auch am Montag längst eingeforderte Daten nicht vorlegen. Das soll bis zum nächsten Verhandlungstag am Freitag nachgeholt werden.
Bis Anfang Februar hat das OVG zwei weitere Termine angesetzt. Wegen der vielen Verfahrensbeteiligten weicht das OVG auf ein Hotel in Münster aus. "Das ist hier kein Workshop, wir wollen nicht sechs Tage verhandeln", appellierte die Vorsitzende Richterin an alle Beteiligten, nicht bereits bekannte Punkte zu wiederholen. (dpa/aba)



