Eine saftige Geldstrafe tut weh – und wirkt abschreckend.

Eine saftige Geldstrafe tut weh – und wirkt abschreckend.

Bild: © 3dkombinat/AdobeStock

Österreich hat einen Deckel für Erlöse in der Stromsparte eingeführt: das Gesetz zum Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S). Der österreichische Energieversorger Verbund AG hat nun prognostiziert, wie hoch die Gewinnabschöpfung für sich sein wird. Dabei inkludiert das Unternehmen sein Engagement auch im Nachbarland Deutschland. So ergibt sich nach derzeitiger Datenlage, dass rund 2,1 Mrd. Euro (1,8 Mrd. Euro in Österreich, 0,3 Mrd. Euro in Deutschland) in 2023 abgeschöpft werden; bezogen auf das EBITDA.  Die Zahlungen aus der Gewinnabschöpfung verteilen sich im Wesentlichen zu gleichen Teilen auf die Jahre 2023 und 2024. Aber der Energieversorger betont, dass die tatsächlichen Werte können in Abhängigkeit von weiteren Entwicklungen erheblich von den geplanten Werten abweichen können.

Die Erlösgrenze in dem Nachbarland betrifft insbesondere die Erzeugungstechnologien Wasserkraft (ohne Pumpspeicher), Windkraft, Solar (PV und Solarthermie) und Steinkohle. Sie liegt bei 140 EUR/MWh. Aber: Investitionen in Erneuerbare Energien (für Verbund derzeit Wasser, Wind und PV) und Energieeffizienz können angerechnet werden. Dadurch erhöht sich dieser Erlösdeckel auf bis zu max. 176 EUR/MWh. Berücksichtigt werden 50 Prozent der Investitionen im Betrachtungszeitraum von 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 bzw. der in dieser Periode aktivierten Teilbeträge.  

Ausnahmen und prozentualer Anteil

Ausgenommen von der Gewinnabschöpfung sind u.a. die Stromerzeugung aus flexiblen Pumpspeicherkraftwerken, sowie die Erzeugung von flexiblen Stromprodukten (Regelprodukte), die für die Stabilisierung der Stromnetze und damit für die Versorgungssicherheit notwendig sind.

Erlöse über der Preisobergrenze werden nach Berücksichtigung der angeführten Ausnahmen zu 90 Prozent abgeschöpft. Abgeschöpft werden die monatlichen Überschusserlöse, die zwischen 1.12.2022 und 31.12.2023 anfallen. Die Bezugsgröße für die Gewinnabschöpfung ist der Erlös, der sich unter Berücksichtigung von Strom-Derivaten und Strombezugsverträgen ergibt (Monats-Durchschnittspreis). Die Gewinnabschöpfung ist zu 100 Prozent steuerlich abzugsfähig.

Der EKB-S wird zu den folgenden zwei Zeitpunkten zur Zahlung fällig: einerseits am 30. September 2023 für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023, andererseits am 31. März 2024 für den Zeitraum 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023. 

Anlagen in Deutschland 

Neben der Gewinnabschöpfung in Österreich ist VERBUND mit seinen erneuerbaren Erzeugungsanlagen auch in Deutschland, Spanien und Rumänien von Markteingriffen betroffen, wobei es vor allem durch das neue Gesetz in Deutschland voraussichtlich zu wesentlichen Abschöpfungsbeträgen kommen wird. Das neue Gewinnabschöpfungssystem in Deutschland erfolgt auf Basis differenzierter Grenzbeträge je nach Erzeugungstechnologie und bei Erneuerbaren Energie Anlagen zusätzlich noch nach der Vermarktungsart.

In Deutschland werden 90 Prozent der Überschusserlöse, die zwischen 1.12.2022 und 30.6.2023 anfallen abgeschöpft - mit der Möglichkeit einer Verlängerung von 30.6.2023 bis 30.4.2024. (dpa/gun)

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