Der Düsseldorfer Stromversorger will klären lassen, ob sein 2016 in Betrieb gegangenes Steinkohlekraftwerk Maasvlakte ohne Entschädigung abgeschaltet werden darf. Geklagt werde in den Niederlanden und vor einem internationalen Schiedsgericht in Washington, sagte ein Unternehmenssprecher am Freitag.
Das niederländische Parlament hatte 2019 ein Gesetz verabschiedet, das den Einsatz von Kohle zur Stromerzeugung bis spätestens 2030 verbietet. Damit werde Uniper gezwungen, das Steinkohlekraftwerk in der Nähe von Rotterdam nach nur etwa 15 Jahren Betrieb stillzulegen, ohne dafür eine Entschädigung vom niederländischen Staat zu erhalten, kritisierte der Energiekonzern. Eine Umstellung des Kraftwerks auf andere Energieträger sei unrealistisch. Die Anlage in Maasvlakte gehört zur gleichen Kraftwerksgeneration wie das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 in NRW.
Auch RWE äußert sich nicht zu Details des Verfahrens
RWE hatte bereits Anfang Februar dieses Jahres angekündigt, vor einem internationalen Schiedsgericht eine Entschädigung für die vorzeitige Abschaltung eines Steinkohlekraftwerks in den Niederlanden erstreiten zu wollen. RWE habe ein Schiedsgerichtsverfahren gegen die Niederlande beim International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington eingereicht, hieß es in Essen. In dem Verfahren geht es um das Kraftwerk Eemshaven, das der Energiekonzern 2015 in Betrieb genommen hat.
Das niederländische Parlament hatte 2019 ein Gesetz verabschiedet, das den Einsatz von Kohle zur Stromerzeugung bis spätestens 2030 verbietet. Anders als das deutsche Kohleausstiegsgesetz sehe das Gesetz allerdings für diesen Eingriff in das Eigentum der Unternehmen keine adäquate Kompensation vor, erklärte RWE. „Das halten wir nicht für rechtens“, betonte der Sprecher. Die Kosten des Kraftwerks Eemshaven, das an der niederländischen Nordseeküste gegenüber Ostfriesland liegt, beziffert RWE mit 3 Milliarden Euro. Zu den Details des Verfahrens wollte sich RWE nicht weiter äußern. (dpa/hil)



