Die staatlichen Gas- und Strompreisbremsen bleiben über den Jahreswechsel hinaus erhalten. Der Bundestag beschloss am späten Donnerstagabend, die zum Jahresende auslaufende Regelung bis zum 31. März 2024 zu verlängern.
Die Lage auf den Energiemärkten habe sich zwar mittlerweile stabilisiert, aber die Fortführung der Preisbremsen sei «eine Versicherung gegen unerwartete Risiken», heißt es in der Verordnung von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).
Nach den Berechnungen von Vergleichsportalen dürfte die Entlastung der Verbraucher allerdings nur sehr gering ausfallen. Check24 erwartet für Stromkunden in einem Musterhaushalt lediglich eine Einsparung von 13 Euro. Bei Gaskunden gehen die Experten von 45 Euro Ersparnis aus.
Verivox geht davon aus, dass die Stromkosten durchschnittlich um 0,3 Prozent sinken, die Ausgaben für Gas um 1,1 Prozent.
5 Euro durchschnittliche Entlastung beim Strom
Die durchschnittlichen Stromkosten sinken demanch durch die Verlängerung der Preisbremse bis Ende März geringfügig um 0,3 Prozent auf 1.452 Euro pro Jahr. Das entspricht einer Entlastung von 5 Euro.
20 Euro Entlastung in der Grundversorgung
Die Preisbremse greift vor allem bei Grundversorgungstarifen, da Tarife für Neukunden bereits flächendeckend unter dem staatlichen Preisdeckel liegen und keine staatlichen Subventionen benötigen.
Betrachtet man ausschließlich die örtlichen Grundversorgungstarife, fällt die Entlastung durch die Strompreisbremse etwas höher aus. Hier sinken die Stromkosten von durchschnittlich 1.841 Euro auf 1.821 Euro. Das entspricht einer Entlastung von 1,1 Prozent oder 20 Euro.
9 Euro Entlastung beim Gas
Durch die Verlängerung der Gaspreisbremse bis Ende März sinken die durchschnittlichen Gaskosten für 20.000 Kilowattstunden um 27 Euro von 2.420 Euro auf 2.393 Euro, was einer Senkung von 1,1 Prozent entspricht – würde der reduzierte Mehrwertsteuersatz bis Ende März gelten.
Durch den Wegfall des reduzierten Mehrwertsteuersatzes ab Ende Februar liegen die jährlichen Gaskosten bei 2.411 Euro. Damit sinkt die jährliche Entlastung auf 9 Euro oder 0,4 Prozent.
80 Euro Entlastung beim Gas in der Grundversorgung
Entlastet würden nur Haushalte, die noch in der teuren Gas-Grundversorgung beliefert werden. Hier sinken die Jahreskosten um 80 Euro von 3.066 Euro auf 2.986 Euro.
Verivox vermutet, dass die Verlängerung der Preisbremsen die Haushalte nicht vor dem Risiko steigender Preisen im kommenden Winter schützt. Denn die Preisentwicklung im Jahr 2022 habe gezeigt, dass explodierende Großhandelspreise durch unerwartete Einschränkungen bei der Gasversorgung erst mit einem deutlichen Zeitverzug bei den privaten Bestandskunden der Energieversorger ankommen.
Verbraucherschützer: Mindestvertragslaufzeit beachten
Die Verbraucherzentralen hingegen sehen die Preisbremsen als eines der nötigen Mittel, um Privathaushalte auch im kommenden Winter vor hohen Preisen zu schützen.
„Wer Anfang des Jahres in einem teuren Energievertrag gelandet ist, zahlt wegen der Mindestvertragslaufzeit auch über 2023 hinaus hohe Arbeitspreise“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Zudem sei nicht ausgeschlossen, dass sich die Energiepreise in diesem Winter noch einmal stark erhöhen. Die Energiepreisbremsen für Gas, Strom und Wärme zu verlängern sei deshalb richtig. (pfa)


