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Westfalen: Sieben Stadtwerke vereinbaren Kooperation in Katastrophenfällen

Um im Falle von Katatstrophen besser und schneller reagieren zu können, koordinieren sieben Stadtwerke in Westfalen ihre Aktivitäten, und zwar sowohl im technischen Bereich als auch bei Katastrophenübungen.
14.03.2019

Fester Zusammenhalt im Katastrophenfall und auch sonst: gutgelaunte Vertreter von sieben Stadtwerken in Westfalen

Einen Pakt für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit könnte man das nennen, was die Stadtwerke in Unna, Lünen, Fröndenberg, Schwerte und Werl geschlossen haben. Gleichberechtigt mit von der Partie ist das Gemeinschaftsstadtwerk, das Kamen, Bergkamen und Bönen betreiben. Die siebten im Bunde sind die Dortmunder mit ihrem unter DEW21 und Donetz firmierenden lokalen Versorger. In einer Absichtserklärung sichern sich die Unterzeichner die größtmögliche Unterstützung in Not- und Krisenfällen zu.

Für den Fall, dass einer der lokalen Ver- und Entsorger bei einem Schadensereignis die kritische Situation nicht mehr mit eigenen Mitteln bewältigen würde, kann der Betroffene ab sofort auf die Unterstützung der Kooperationspartner zurückgreifen. Dies kann durch die Übernahme von Aufgaben oder durch die Bereitstellung von Personal erfolgen. Die Partner verpflichten sich auch zur Aushilfe, wenn technisches Equipment fehlt oder Materialien knapp werden.

Erste Notfallübung noch dieses Jahr

Damit die Hilfe schnell und unbürokratisch erfolgen kann, wurden bereits im Vorfeld alle Organisations- und Haftungsfragen geklärt. Getrennt nach den Sparten Gas, Wasser und Strom wurden Checklisten erstellt, die aufzeigen, welche Unternehmen in welchen Fällen am besten helfen können. Dadurch lassen sich unnötige Nachfragen vermeiden und alle Beteiligten können sich direkt an das für die jeweilige Schadenssituation kompetenteste Unternehmen wenden.

Rund ein Jahr haben die Beteiligten an dem Konzept gearbeitet, das jetzt in Kraft getreten ist. Für 2019 ist auch bereits eine erste Notfallübung geplant, bei der das Konzept auf den Prüfstand gestellt werden soll. Im Anschluss sollen bei Bedarf die Entscheidungswege und Abläufe nachgeschärft werden. Damit wollen alle Beteiligten sicherstellen, dass sie für den echten Notfall optimal gewappnet sind. (sig)