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Windkraftunternehmer Holt wegen Betrugs zu Haftstrafe verurteilt

Der emsländische Unternehmer Hendrik Holt soll Windkraftinvestoren um Millionen betrogen haben. Das Amtsgericht Meppen verurteilte ihn nun wegen zwei kleinerer Betrugsdelikte zu einer Freiheitsstrafe.
14.10.2020

Der Angeklagte Hendrik Holt kommt mit Mund-Nasen-Schutz und Handschellen zum Sitzungssaal des Amtsgerichts Meppen. Holt soll zusammen mit einem gesondert verfolgten Beschuldigten bei Grundstücksgeschäften Makler- und Notargebühren vorsätzlich vorenthalten haben. Sie sollen mit fingierten Windparkprojekten Investitionen in Millionenhöhe von Anlegern eingesammelt haben.

Der emsländische Windkraftunternehmer Hendrik Holt ist wegen Betrugs vom Amtsgericht Meppen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Schöffengericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der 30 Jahre alte Holt in zwei Fällen im Jahre 2019 Verträge mit einem Makler, einem Notar und einem Unternehmen abgeschlossen hatte, ohne die Absicht zu haben, die Kosten zu begleichen. (Az.: 7 Ls 710 Js 10291/20 (20/20))

Dabei ging es einmal um ein größeres Grundstücksgeschäft im Landkreis Rotenburg, bei dem Holts Firma Makler- und Notargebüren schuldig geblieben…

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