16 von 32 Windkraftanlagen im Trianel Windpark Borkum II sind errichtet. In der ersten Dezemberwoche 2019 erreicht damit die Anlageninstallation im kommunalen Offshore-Windpark Halbzeit. Der ursprüngliche Fertigstellungstermin für den Windpark bis Ende 2019 kann jedoch nicht mehr gehalten werden, teilt die Stadtwerkekooperation mit. Die Projektpartner EWE und Trianel gehen derzeit davon aus, dass die Installation und Inbetriebnahme aller 32 Windkraftanlagen bis ins erste Halbjahr 2020 andauern könnte.
Massive Verzögerungen im Bauzeitplan
"Durch die zunehmenden Schlechtwetterphasen in den Herbst- und Wintermonaten haben wir die massiven Verschiebungen im Bauzeitplan nicht mehr aufholen können", erklärt Irina Lucke, technische Geschäftsführerin der Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG. Die Insolvenz des Vertragspartners Senvion, der sowohl für die Lieferung, als auch Errichtung und Inbetriebnahme der Windkraftanlage verantwortlich war, hatte sich mit massiven Verzögerungen auf den Bauzeitplan ausgewirkt. Dadurch verschob sich der Beginn der Installationsarbeiten in den Spätsommer 2019 mit negativen Folgen für den weiteren Bauablauf.
Möglicher Schaden im zweistelligen mittleren Millionenbereich
"Wir gehen davon aus, dass 10 bis 15 Windkraftanlagen erst nach dem Jahreswechsel in Betrieb gehen können, mit negativen Auswirkungen für das Projekt", erläutert Klaus Horstick, kaufmännischer Geschäftsführer der Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG. Nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) reduziert sich die Einspeisevergütung für Offshore-Anlagen, die nach dem 1.1.2020 in Betrieb gehen, um 1 ct/kWh. "In Summe bedeutet dies ein möglicher Schaden für uns und die beteiligten kommunalen Unternehmen in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe", macht Horstick deutlich.
Härtefallregelung auch für Offshore-Windparks
Der offizielle Referentenentwurf für das Kohleausstiegsgesetz von Anfang November sieht eine Härtefallregelung für Windkraftanlagen an Land vor, die wegen der Senvion-Insolvenz nicht fristgerecht installiert werden können. Horstick: "Für uns ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung hier mit zweierlei Maß misst. Im Sinne der Gleichbehandlung drängen wir auf eine Härtefallregelung auch für Offshore-Projekte. Eine Härtefallklausel, die die nächste Degressionsstufe vom 1.1.2020 auf den 1.7.2020 in dem besonderen Härtefall der Senvion-Insolvenz verschiebt, würde die Belastungen der kommunalen Anteilseigner auffangen können. Insbesondere, da die aktuelle Situation in keiner Weise selbstverschuldet, aber das Windparkprojekt unmittelbar negativ betroffen ist", so Horstick weiter.
Verhaltenes Interesse von Stadtwerken an weiteren Offshoreprojekten
Die Trianel-Geschäftsführung kann sich grundsätzlich auch künftig weitere Offshore-Projekte vorstellen. Man müsse dies aber genau prüfen, erklärte der Sprecher der Geschäftsführung Sven Becker im Gespräch mit der ZfK. Aktuell würden viele derartige Vorhaben ohne EEG-Zuschläge realisiert. "Mittlerweile sind eine gewisse Größe und Skaleneffekte notwendig, um zu einem EEX-Preis von 60 Euro zu bauen", so Becker. Er nehme wahr, dass große Player wie RWE oder Orsted zunehmend den Markt unter sich aufteilten. Von Stadtwerkeseite hingegen sehe er zum aktuellen Zeitpunkt nur ein "eher verhaltenes Interesse, sich im Offshorebereich zu engagieren."
20 Stadtwerke, regionale Energieversorger und kommunalnahe Unternehmen sind am Trianel Windpark Borkum II beteiligt. Neben der EWE AG mit einem Anteil von 37,5 Prozent ist ein Joint Venture des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich und der Fontavis AG mit 24,51 Prozent an TWB II beteiligt. Die Stadtwerke-Kooperation Trianel gemeinsam mit 17 Stadtwerken aus Deutschland halten einen Anteil von 37,99 Prozent. Die Gesamtinvestition für den Offshore-Windpark beträgt 800 Millionen Euro. (hoe)



