In der Regel lassen Energielieferanten eine Änderung der Abschlagszahlungen zu. Bei einem Kunden von Nowenergy war es anders. Diesem drohte das Unternehmen mit einer Betrugsanzeige.
Laut der Verbraucherzentrale Niedersachsen berechnete Nowenergy bei einem Stromkunden aus Goslar (Niedersachsen) einen monatlichen Abschlag von 818 Euro. Das entspricht der Verbraucherzentrale zufolge einem Stromverbrauch von 1365 Kilowattstunden pro Monat und liegt weit über dem üblichen Verbrauch eines Privathaushalts.
Der betroffene Kunde wollte laut Verbraucherzentrale seine Abschlagszahlung ändern und belegte auch seinen Verbrauch mit dem entsprechenden Zählerstand. Nowenergy lehnte demnach eine Änderung ab und zog die Abschläge weiterhin vom Konto des Kunden ab, der daraufhin Rückbuchungen veranlasste. Das Unternehmen reagierte laut Verbraucherzentrale mit einer Mahnung und erklärte: "Bei Nichtzahlung werden wir Betrugsanzeige erstatten."
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen klagte schließlich vor dem Landgericht Berlin II und gewann: Künftig darf Nowenergy laut Verbraucherzentrale keine monatlichen Abschläge mehr vereinbaren, berechnen, mitteilen und auch fordern, die nicht dem vorherigen Abrechnungszeitraum entsprechen.
Wir respektieren gerichtliche Entscheidungen.
Nowenergy
Nowenergy erklärt gegenüber der ZFK zu dem Vorgang: "Wir respektieren gerichtliche Entscheidungen und beachten die für uns geltenden rechtlichen Vorgaben. Zu darüber hinausgehenden Bewertungen nehmen wir keine Stellung." Bei der überhöhten Abschlagszahlung handle es sich um einen konkreten Einzelfall, betont Nowenergy, aus dem sich keine Rückschlüsse auf andere Kundenverhältnisse ziehen ließen.
Bei den Verbraucherzentralen bekannt
Der Energie- und Telekommunikationsanbieter Nowenergy ist Teil der Primaholding, einer Unternehmensgruppe, über die die ZFK schon häufiger berichtet hat und die bei den Verbraucherzentralen wohlbekannt ist. Unternehmen der Primaholding sorgen laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband seit Jahren für Beschwerden.
Im Jahr 2025 wurden demnach in den 16 Verbraucherzentralen mehr als 3900 Beschwerden zu Unternehmen der Gruppe erfasst (Primastrom, Voxenergy, Nowenergy etc.). Im Zeitraum Januar bis Mai 2026 seien bereits mehr als 1600 Beschwerden zur Unternehmensgruppe erfasst worden, womit sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Anstieg der Beschwerden abzeichnet.
Im Juni startete der Verbraucherzentrale Bundesverband ein Gewinnabschöpfungsverfahren gegen Nowenergy und Voxenergy. Die beiden Energielieferanten hatten demnach in der Abrechnung eine Printgebühr berechnet: Ihre Kundinnen und Kunden zahlten drei Euro jährlich für die Abrechnung in Printform. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind Lieferanten jedoch verpflichtet, diese kostenfrei anzubieten. Dieser Auffassung folgte auch das Landgericht Berlin und untersagte die Praxis.
Unrechtsgewinne dürfen nicht einfach im Unternehmen bleiben.
Ramona Pop
Für den Einzelnen sind drei Euro nicht viel Geld, in der Summe allerdings schon: "Wenn ein Anbieter solche Gebühren kassiert, kann schnell eine erhebliche Summe zusammenkommen", sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Wenn Anbieter Gesetze brechen, müsse dies Folgen haben. "Unrechtsgewinne dürfen nicht einfach im Unternehmen bleiben", so Pop. "Wir beobachten immer wieder, dass einzelne Energieversorger gesetzliche Regeln unterlaufen. Damit sich solche Praktiken finanziell nicht lohnen, nutzen wir das Instrument der Gewinnabschöpfung."
Auch zum Gewinnabschöpfungsverfahren kontaktierte die ZFK Nowenergy und die Primaholding, die jedoch nicht auf die Anfrage eingingen.
Bundesnetzagentur ist kommunikativ zurückhaltend
Während die Verbraucherzentralen sich öffentlich zur Primaholding äußern, ist die Bundesnetzagentur verhalten. Zu ihren Aufgaben gehören neben der Regulatorik auch die Marktaufsicht und der Verbraucherschutz.
Auch auf Nachfrage der ZFK zur Primaholding gab die Bundesnetzagentur keine Auskunft zu dem Unternehmen. Die Behörde begründet ihre Zurückhaltung mit aktueller Rechtsprechung und einem laufenden Verfahren.
Die ergangenen Gerichtsentscheidungen hätten die bisherige behördliche Praxis infrage gestellt, Verbraucherinnen und Verbraucher im Wege der Öffentlichkeitsarbeit proaktiv für einschlägige Gefahrenquellen zu sensibilisieren. In einem Verfahren untersagte das Verwaltungsgericht die namentliche Nennung eines betroffenen Unternehmens in einer Pressemitteilung zur bußgeldrechtlichen Verfolgung unerlaubter Telefonwerbung.
Öffentlich machte die Bundesnetzagentur im Mai 2022 jedoch, dass sie ein Aufsichtsverfahren gegen Voxenergy und Primastrom eingeleitet hatte. Anlass waren Preiserhöhungen gegenüber Haushaltskunden, die nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einem Monat angekündigt worden waren. Die Behörde verpflichtete Primastrom und Voxenergie, die rechtswidrigen Preiserhöhungen zurückzunehmen und die betroffenen Kunden zu informieren.