Trotz einer leichten Verbesserung ist der Anteil der Grundwassermessstellen mit zu hohen Nitratgrenzwerten in Sachsen-Anhalt weiterhin deutlich zu hoch.

Trotz einer leichten Verbesserung ist der Anteil der Grundwassermessstellen mit zu hohen Nitratgrenzwerten in Sachsen-Anhalt weiterhin deutlich zu hoch.

Bild: © Jens Büttner/dpa

Der Bund muss Teile der Düngeverordnung nachbessern. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden. Insbesondere die Vorgaben zur Ausweisung landwirtschaftlicher Flächen, auf denen wegen zu hoher Nitratwerte zum Schutz der Gewässer und des Grundwassers besondere Beschränkungen für den Einsatz von Düngemitteln gelten, reichten nicht aus, entschied der 10. Senat. Er gab damit den Klagen mehrerer Landwirte aus Bayern recht.

Die Anforderungen an die Messstellendichte, die Art des Verfahrens und die Frage, ob und in welchem Maße Flächen im Randbereich einbezogen werden, müssen in der Düngeverordnung und nicht in einer Verwaltungsvorschrift geregelt werden, wie es in der Begründung hieß.

Gericht: Vorgaben müssen in Düngeverordnung geregelt sein 

In den Revisionsverfahren hatte das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der bayerischen Düngeverordnung auf den Prüfstand gestellt. Die derzeitige Verordnung genüge mangels hinreichender Regelungsdichte nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundrechts auf Eigentum und der Berufsfreiheit, betonte die Vorsitzende des 10. Senats, Susanne Rublack. 

Zur Umsetzung der Vorgaben der Nitratrichtlinie hatte Deutschland besondere Beschränkungen für den Einsatz von Düngemittel bestimmt, nachdem die EU einen Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat je Liter festgesetzt hatte. Die Bundesländer wurden verpflichtet, von mit Nitrat besonders belastete landwirtschaftliche Gebiete auszuweisen. Landwirte durften nach der Verordnung auf Feldern in den sogenannten roten Gebieten nur 80 Prozent der von den Pflanzen benötigten Düngermenge nutzen.

Verwaltungsgerichtshof fand Maßnahmen zumutbar

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die Klagen der Landwirte im Februar 2024 noch überwiegend zurückgewiesen. Der Gewässer- und Grundwasserschutz sei derart wichtig, dass den Bauern die Einschränkungen beim Düngen grundsätzlich zuzumuten seien, hieß es in der Begründung. Demnach wurden die Ertragseinbußen in den roten Gebieten durchschnittlich auf zehn Prozent beziffert. Der Freistaat müsse aber noch weitere Messstellen einrichten, um die nötige Dichte an Messpunkten zu erreichen.

Wasserwirtschaft: Signal zum Schutz des Grundwassers 

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte die Entscheidung. Dies sei ein deutliches Signal für die Notwendigkeit klarer, rechtssicherer Regelung zum Schutz des Grundwassers vor übermäßiger Nitratbelastung. «Mit rechtsklaren, nachhaltigen und überprüfbaren Maßnahmen lässt sich der Grundwasserschutz dauerhaft sichern – und teure technische Aufbereitungsverfahren können vermieden werden, wenn der Eintrag von Nitraten von vornherein reduziert wird», sagte BDEW-Hauptgeschäftsführer Martin Weyand.

Aus Nitrat kann gefährliches Nitrit entstehen

In der Landwirtschaft wird Nitrat als Mineraldünger oder in Form von Gülle für mehr Pflanzenwachstum verwendet. In vielen Regionen Deutschlands ist das Grundwasser durch den Eintrag von Dünger aus der Landwirtschaft zu stark belastet.

Nitrate an sich sind für den Menschen relativ unbedenklich, wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erläuterte. Durch Bakterien aber können sie schon in Lebensmitteln oder beim Verdauungsprozess in gesundheitsschädliches Nitrit umgewandelt werden. (dpa/sg)

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