Bundesgericht: Düngeverordnung muss nachjustiert werden

Bild: © Jens Büttner/dpa
Der Bund muss Teile der Düngeverordnung nachbessern. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden. Insbesondere die Vorgaben zur Ausweisung landwirtschaftlicher Flächen, auf denen wegen zu hoher Nitratwerte zum Schutz der Gewässer und des Grundwassers besondere Beschränkungen für den Einsatz von Düngemitteln gelten, reichten nicht aus, entschied der 10. Senat. Er gab damit den Klagen mehrerer Landwirte aus Bayern recht.
Die Anforderungen an die Messstellendichte, die Art des Verfahrens und die Frage, ob und in welchem Maße Flächen im Randbereich einbezogen werden, müssen in der…
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