Der EU-Ministerrat hat grünes Licht für die überarbeitete EU-Richtlinie zur Behandlung von kommunalem Abwasser gegeben. Die neuen Vorschriften sind eines der wichtigsten Ziele des Null-Schadstoff-Aktionsplans der EU, heißt es in einer Presseerklärung des Europäischen Rates.
Damit nimmt der Rechtsakt die letzte Hürde im Legislativverfahren der Europäischen Union. Obwohl das Abstimmungsergebnis so erwartet worden war, ist die deutsche Wasserwirtschaft erleichtert über die Entscheidung. Dabei geht es vor allem um das neu eingeführte Verursacherprinzip im Gewässerschutz.
„Umweltökologischer Meilenstein“
„Die mit der Richtlinie neu eingeführte Beteiligung der Pharma- und Kosmetikindustrie an den durch ihre Produkte verursachten Kosten der Abwasserbehandlung verdeutlicht vor allem eines: Das Verursacherprinzip im Gewässerschutz wird endlich konsequent umgesetzt“, äußerte sich VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Mit dem gefundenen Kompromiss würden die Abwasserkunden mit den Umsetzungskosten nicht länger allein gelassen.
„Die finale Verabschiedung der kommunalen Abwasserrichtlinie ist ein umweltökonomischer Meilenstein. Denn mit ihr wird endlich eine erweiterte Herstellerverantwortung auch in der Abwasserwirtschaft verbindlich eingeführt“, meinte auch Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.
Hohe Investitionen nötig
Ein Meilenstein für den Gewässerschutz – aber auch ein milliardenschweres Investitionspaket für die Kommunen, stellt die DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall fest. Nach ersten Schätzungen wird die Branche in den nächsten zwei Jahrzehnten 20 bis 25 Mrd. Euro. investieren müssen, um die neuen Vorgaben einzuhalten. Rund die Hälfte davon wird in eine weitergehende Abwasserbehandlung – Stichwort vierte Reinigungsstufe – zum Abbau von Arzneimittelrückständen und Kosmetika fließen.
Die Richtlinie ist für die kommunalen Abwasserentsorger ambitioniert, meinte Liebing. „Das Hausaufgabenheft wird voller. Beispielsweise bedeutet der Ausbau der Kläranlagen mehr Technik und dadurch einen höheren Energieeinsatz, während gleichzeitig die Energieneutralität der Branche angestrebt wird.“
Weiterer Ablauf
Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt ist nun eine reine Formalie. Die novellierte Kommunalabwasserrichtlinie tritt in Kraft und muss innerhalb von 30 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. Nach 30 Jahren wird damit die Siedlungswasserwirtschaft auf komplett neue Füße gestellt. (hp)


