Der Städte- und Gemeindebund NRW erhält derzeit täglich 30 bis 40 Anfragen zu dem Abwassergebühren-Urteil.

Der Städte- und Gemeindebund NRW erhält derzeit täglich 30 bis 40 Anfragen zu dem Abwassergebühren-Urteil.

Bild: © Viewfoto Studio/AdobeStock

Die EU beschäftigt sich schon seit einiger Zeit mit der Überarbeitung der Kommunalabwasserrichtlinie, die seit 30 Jahren nicht mehr angetastet wurde. Am Mittwoch hat sich der Umweltausschuss des EU-Parlaments (ENVI) dazu positioniert.

In einer Stellungnahme betont der VKU, dass die Überarbeitung der Richtlinie einen überfälligen Paradigmenwechsel enthalte: Verursacher von Gewässerbelastungen sollen über eine erweiterte Herstellerverantwortung sowohl in die Pflicht genommen werden, schädliche Stoffe gar nicht erst in Verkehr zu bringen oder ihren Einsatz zu verringern, als auch finanzielle Verantwortung übernehmen.

Kompromiss zum Verursacherprinzip

Allerdings hat sich der Umweltausschuss für eine sogenannte 80/20-Regelung entschieden: 80 Prozent der Kosten tragen die Hersteller, für die restlichen 20 Prozent soll es eine nationale Finanzierung geben, deren Ausgestaltung den Mitgliedstaaten überlassen bleibt. Aus Sicht des VKU sollte das Verursacherprinzip konsequent umgesetzt werden. Wichtig sei deshalb, dass der Umweltausschuss am Vollkostenansatz festhält.

Die erweiterte Herstellerverantwortung sei eine Grundlage dafür, neue Vorgaben und Anforderungen an Kläranlagen zu finanzieren. „Deswegen begrüßen wir, dass der Ausschuss beides eng verzahnen will“, so der Verband.

Zukauf von grünem Strom statt teure Technik

Eine vierte Reinigungsstufe könne abhängig von den jeweiligen örtlichen Bedingungen sinnvoll und wirksam sein. Wenn mehr Technik verbaut werden muss, dann bedeute das hohe Investitionskosten und einen größeren Energieeinsatz.

Diese Energie sollen Abwasserbetriebe vollständig klimaneutral selbst erzeugen. Das sei bei vielen Betrieben aufgrund der begrenzten Flächen und Anlagentechnik nicht möglich. Der VKU setzt sich daher für eine gleich wirksame, aber praktikable Lösung ein, indem die Betriebe ihre Klimaneutralität durch den Zukauf von erneuerbarer Energien erreichen.

Weitere Schritte

Nach der Ausschussabstimmung folgt Anfang Oktober die Plenarabstimmung, mit der sich das Parlament offiziell positionieren wird. Wenngleich noch Änderungen möglich sind, sind die gefundenen Kompromisse zwischen den Fraktionen richtungsweisend. Nach Positionierung der Mitgliedsstaaten kann die Überarbeitung in die sogenannten Trilogverhandlungen gehen. (hp)

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