Kläranlagen sollen Arzneimittelrückstände besser entfernen, Stichwort: vierte Reinigungsstufe. Offen ist, wer das bezahlt. (Symbolbild)

Kläranlagen sollen Arzneimittelrückstände besser entfernen, Stichwort: vierte Reinigungsstufe. Offen ist, wer das bezahlt. (Symbolbild)

Bild: © Daniel Jędzura/AdobeStock

Kippt "KARL" und kommen damit bald neue Milliardenkosten für Abwasserreinigung und den Bau von Kläranlagen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland zu? Davor warnt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) nach einer Aussage der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Am 3. September hat die EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott empfohlen, die Herstellerverantwortung in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie ("KARL") für nichtig zu erklären. Polen hatte vor dem Gerichtshof gegen diese finanzielle Verpflichtung der Hersteller geklagt.

Thomas Abel, Geschäftsführer Abteilung Wasserwirtschaft beim VKU, sieht in der Empfehlung ein enttäuschendes Signal. Er warnt auf Social Media: Die Gebührenzahlerinnen und -zahler würden dadurch zusätzlich mit neun Milliarden Euro bis zum Jahr 2045 belastet. Dabei beruft sich Abel auf eine 2024 von Fichtner Management Consulting erstellte Studie.

Sollten Hersteller tatsächlich aus der Verantwortung genommen werden, würden etwa Pharma- und Kosmetikbranche profitieren. Beide Branchen sind stark wasserabhängig und tragen zur stofflichen Belastung von Abwasser und Gewässern bei.

Pharmaindustrie sieht sich bestätigt

Der Branchenverband Pharma Deutschland begrüßt auf Nachfrage die Schlussanträge dagegen als wichtiges Signal. "Die vorgesehene Finanzierung der vierten Reinigungsstufe durch die Hersteller von Humanarzneimitteln und Kosmetika wirft erhebliche rechtliche und praktische Fragen auf", so der Verband. Und: "Wir sehen uns darin bestätigt, diese Regelungen rechtlich überprüfen zu lassen."

Er verweist zudem darauf, dass die Generalanwältin die zur Begründung herangezogene Folgenabschätzung kritisch sehe und zitiert: "Die Machbarkeitsstudie nennt jedoch tatsächlich keine Quellen für die genannten Zahlen und legt auch nicht dar, wie sie zustande gekommen sind."

Pharma Deutschland sei an dem Verfahren Polens nicht unmittelbar beteiligt, unterstütze jedoch als Streithelfer die Klagen von Unternehmen gegen die entsprechenden Regelungen. Die Interessenvertretung ist der nach eigenen Angaben der mitgliederstärkste Branchenverband der Pharmaindustrie in Deutschland und vertritt demnach die Interessen von rund 400 Mitgliedsunternehmen.

Nicht bindend, aber womöglich richtungsweisend

Die Empfehlung ist Teil der Schlussanträge in dem Verfahren. Diese sind für den EuGH zwar nicht bindend, können jedoch eine Orientierung für die finale Entscheidung geben.

"KARL" sieht für bestimmte Produktgruppen wie Humanarzneimittel und kosmetische Mittel vor, dass die Hersteller 80 Prozent der Kosten für weitergehende Reinigungsmaßnahmen in kommunalen Abwasseranlagen übernehmen. Große Klärwerke beispielsweise müssen in eine vierte Reinigungsstufe investieren.

Sollte diese sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung tatsächlich gestrichen werden, würden aus Sicht von Pharma Deutschland die entsprechenden Finanzierungsregelungen "als unionsrechtswidrig entfallen" und "eine grundlegende Neuregelung der Finanzierung der vierten Reinigungsstufe erforderlich" werden.

Liebing: "Extrem gefährlich"

Die Kommunalwirtschaft wiederum befürchtet, dass die gesetzliche Verpflichtung bestehen bleiben könnte, ohne dass die Politik die Finanzierung neu regelt. Im ZFK-Interview verwies VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing im Juli auf "einen ähnlichen Fall bei der sogenannten EU-Richtlinie zur Beschaffung sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge".

"Ein solches Vorgehen halte ich für extrem gefährlich", da es das Vertrauen in staatliches Handeln beschädigen würde, so der VKU-Chef damals. Er betonte zudem, dass ein Ziel des Verursacherprinzips sei, Inverkehrbringern von Schadstoffen einen wirtschaftlichen Anreiz zu geben, in wasserschonendere Produkte zu investieren.

In einer aktuellen Mitteilung teilt der Verband indes mit: Hätte die aktuelle Regelung vor Gericht keinen Bestand, "wäre die Europäische Kommission gefordert, zügig einen unionsrechtskonformen Rahmen für die Herstellerverantwortung vorzulegen". Geprüft werde sollte auch, "ob weitere Verursachergruppen angemessen an der Finanzierung beteiligt werden können", schreibt der VKU.

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