Abwasser

Klärschlamm: Niedersachsen setzt auf Zwischenlagerung

Niedersachsen versinkt im Klärschlamm. Nun sollen Zwischenlagerungen die Lösung sein – bis Monoverbrennungsanlagen in Betrieb gehen.
13.07.2018

In Deutschland kommen Kläranlagen in die Jahre. Entweder werden die kleinen Anlagen modernisiert oder es kommt zu einer Zusammenlegung der Areale auf eine größere Einheit.

In Niedersachen haben Städte und Kommunen zunehmend Schwierigkeiten, Lagerplatz für Klärschlämme zu finden. So weiß die ZfK von Fällen von Parkplatz-Umwidmungen, um den Klärschlamm zu lagern. Schließlich ist durch die neue Düngeverordnung die landwirtschaftliche Ausbringung von Klärschlamm eingeschränkt worden. Vor diesem Hintergrund hat das Niedersächsische Umweltministerium jetzt Hinweise zu den rechtlichen Voraussetzungen für eine Zwischenlagerung an die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter, Landkreise, Städte und kreisfreien Städte herausgegeben.

Umweltminister Olaf Lies: „In den letzten Monaten hat sich die Situation für unsere Kommunen und die Kläranlagenbetreiber zunehmend verschärft. Die neue Klärschlammverordnung sieht zukünftig nur noch für Anlagen bis 50 000 Einwohner die Möglichkeiten der Verwertung auf landwirtschaftlichen Flächen vor.“ Zusätzlich werde der Einsatz der Kohlekraftwerke immer weiter zurückgefahren und das führe zu Engpässen bei der Mitverbrennung des Klärschlamms. Klar sei, dass ein großer Bedarf an Monoverbrennungsanlage in Niedersachsen vorherrsche. Die ersten Monoverbrennungsanlagen werden aber erst in drei bis vier Jahren in Betrieb gehen. „Diesen Konflikt müssen wir auflösen“, so Lies.

Rechtliche und technische Voraussetzungen für die Zwischenlagerung

Zur Überbrückung werden Zwischenlagermöglichkeiten in unterschiedlicher Form benötigt. „Wir zeigen auf, welche unterschiedlichen Verfahren für die Zwischenlagerung von Klärschlamm in Frage kommen und welche rechtlichen und technischen Anforderungen dabei zu beachten sind.“ Favorisiert wird eine Zwischenlagerung auf den Flächen der Abwasserbehandlungsanlagen. Wenn aber dort alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann eine Zwischenlagerung von bis zu drei Jahren außerhalb des Klärwerksgeländes oder mit Einverständnis des Betreibers auf geeigneten Deponien erfolgen. In jedem Fall ist eine behördliche Prüfung und Genehmigung der Zwischenlagerung erforderlich.

Niedersachsen habe kaum Monoverbrennungsanlagen, da das Agrarland Nr. 1 bislang auf die Landwirtschaft gesetzt habe. In vielen anderen Ländern sei Monoverbrennung der gängige Verwertungsweg.

"Norddeutsches Netzwerk Klärschlamm" hilft

Unterstützung erhalten die Kläranlagenbetreiber weiterhin durch das Projekt "Norddeutsches Netzwerk Klärschlamm", das vom Land Niedersachsen gefördert und von der DWA Landesverband Nord durchgeführt wird. (al)