Abwasser

Klärschlammbeirat für Schleswig-Holstein

In Anbetracht der Novelle der Klärmschlammverordnung hat das Umweltministerium in Schleswig-Holstein einen Klärschlammbeirat gegründet.
09.03.2018

Die Verordnung zur Neuausrichtung der Klärschlammverwertung ist im Oktober vergangenen Jahres in Kraft getreten. Die Novelle regelt in den kommenden Jahren die Gewinnung des Mineralstoffs Phosphor aus Klärschlamm. Um die Entsorgungswirtschaft auf diese Aufgabe hin auszurichten, gab das Umweltministerium in Kiel heute die Einberufung eines Klärschlammbeirats bekannt. Mitglieder sind unter anderem Vertreter des VKU, des BDEW, sowie der DWA und des Bauernverbandes.

Nicht nur für den Menschen spielt Phosphor eine entscheidende Rolle für das Knochenwachstum, auch Pflanzen brauchen den Mineralstoff für die Zellversorgung. Da die weltweiten Phosphor-Reserven zurückgehen, sind neue Strategien notwendig, um das lebenswichtige, chemische Element zurückzugewinnen.

Phosphor-Gewinnung für große Kläranlagen verpflichtend

Die reformierte Klärschlammverordnung sieht vor, dass in den kommenden Jahren nur noch kleinere Kläranlagen ihren Schlamm landwirtschaftlich verwerten dürfen. Für Kläranlagen mit einem Einzugsgebiet von 100 000 bzw. 50 000 Einwohnern soll ab 2029 bzw. 2032 die Rückgewinnung von Phosphor aus dem Nassschlamm, dem Klärschlamm und der Klärschlammmasche, verpflichtend sein. Hierzu müssen Methoden und Maßnahmen entwickelt werden, die auch die thermische Behandlung des Schlamms berücksichtigen. Der gegründete Beirat widmet sich nicht nur dieser Aufgabe, sondern steht auch betroffenen Akteuren beratend zur Seite. (ls)