Abwasser

Klärwerk Hamburg: Größte Phosphor-Rückgewinnungsanlage weltweit

Phosphor-Rückgewinnung im großen Stil: Hamburg Wasser und Remondis Aqua errichten bis 2020 die weltweit erste großtechnische Anlage.
04.04.2018

In knapp zwei Jahren soll auf dem Gelände des Klärwerks Hamburg die weltweit erste großtechnische Anlage zur Phosphor-Rückgewinnung in Betrieb gehen.

Hamburg Wasser und Remondis Aqua bündeln die Kräfte und haben die Gemeinschaftsgesellschaft Hamburger Phosphorrecycling gegründet: Das Unternehmen soll nun den Bau der weltweit ersten großtechnischen Phosphorrückgewinnungsanlage umsetzen und diese später auch betreiben. Dem Großprojekt gingen zwei Jahre des gemeinsamen Tüftelns und Testens eines geeigneten Verfahren für die Rückgewinnung voraus. Das teilten die frisch gebackenen Geschäftspartner Hamburg Wasser und Remondis Aqua mit.

Folge der Novelle der Klärschlammverordnung

Aus rund 20 000 Tonnen Klärschlammmasche soll die Anlage künftig 6500 Tonnen hochreine Phosphorsäure recyceln. Bis es soweit ist, dauert es jedoch noch zwei Jahre, 2020 soll die Anlage auf dem Gelände des Klärwerks Hamburg in Betrieb gehen. Mit dem Großprojekt kommen Hamburg Wasser und Remondis Aqua der Novelle der Klärschlammverordnung von 2017 nach.

Schon heute muss Phosphor in Deutschland fast zu 100 Prozent importiert werden – doch auch weltweit gehen die Reserven des lebenswichtigen Stoffes zurück. Dementsprechend sieht die Klärschlammverordnung seit vergangenem Jahr vor, dass Phosphor aus Klärschlamm gewonnen werden soll. Zwar haben Abwasserunternehmen und Klärwerke zum Teil bis 2029 zur Umsetzung einzelner Aspekte der Novelle Zeit, doch bis dahin gibt es viel zu tun: Zurzeit sei das Remondis-Recyclingverfahren der einzige auf dem Markt bekannte und wirtschaftlich rentable Ansatz zur Rückgewinnung, erklärten die Unternehmen. Als Vorbild für andere Städte und Kommunen wird die Großanlage in Hamburg vom Bundesumweltministerium gefördert. (ls)


Anm. d. Red.: Die Meldung wurde am 5. April um 9.30 Uhr geändert, da fälschlicherweise stand, dass die Pflicht zur Rückgewinnung bereits seit 2017 gilt. Dies stimmt nicht. Die Pflicht zur Rückgewinnung greift erst nach einer Übergangsfrist von zwölf Jahren (ab 2017) – bei Anlagen größer 100 000 EW (Einwohnerwert) – sowie 15 Jahren – bei Anlagen größer 50 000 EW; die Pflicht gilt somit nicht für alle Betreiber von Abwasseranlagen.