Abwasser

Nach Gewässerverunreinigung: Schleswig-Holstein verschärft Vorschriften für Kläranlagen

Die Schlei, ein Meeresarm der Ostsee, wurde mit Plastikpartikeln verunreinigt. Als Verursacher gilt das Klärwerk der Schleswiger Stadtwerke. Damit so etwas nicht mehr passiert, überarbeitet die Landesregierung nun die Überwachung von Kläranlagen.
14.05.2018

In Deutschland kommen Kläranlagen in die Jahre. Entweder werden die kleinen Anlagen modernisiert oder es kommt zu einer Zusammenlegung der Areale auf eine größere Einheit.

Nach dem Vorfall in der Schlei reagiert nun auch die Landesregierung: Das Umweltministerium von Robert Habeck (Grüne) verschickte bereits vergangene Woche den neuen Runderlass zur Überwachung von Kläranlagen an die Wasserbehörden in Schleswig-Holstein. Stoffe, die nicht der Abwasserreinigung dienen, müssen künftig der unteren Wasserbehörde angezeigt werden und nachgewiesenermaßen frei von Fremdstoffen sein.

Welchen Schaden Fremdstoffe in der Verwertung von Bioabfällen oder anderen Nährböden in Kläranlagen anrichten können, zeigt der Vorfall bei den Schleswiger Stadtwerken. Zur Vergärung im Faulturm lieferte der Lebensmittelentsorger Refood regelmäßig Speisereste an das Klärwerk; allein dieses Jahr wurden in einer Gesamtmenge von 1700 Tonnen Abfall 224 Kilogramm Fremdstoffe gefunden. Zwar filtert die Kläranlage einen Großteil der Plastikpartikel heraus, jedoch sind seit November 2016 rund 488 Kilogramm Mikroteilchen in die Anlage gelangt und ein Teil davon in die Schlei.

Schlei-Vorfall machte Handlungsbedarf offensichtlich

Dementsprechend ist die Zugabe von Bioabfällen in den Faulturm nach der Novellierung des Runderlasses nur noch zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass diese frei von jeglichen Fremdstoffen sind. Für den Ostseearm kommt diese Regelung zwar zu spät, jedoch soll die Vereinheitlichung der Kontrollregelungen für Kläranlagen in Schleswig-Holstein einen solchen Vorfall künftig vermeiden. Die Schlei wird wohl noch mehrere Monate von Spezialisten und Mitarbeitern der Stadtwerke mit einem Katamaran samt spezieller Reinigungsvorrichtung gesäubert. (ls)