Umsetzung der Klärschlammverordnung bedroht

Die Betreiber vieler kleinerer Kläranlagen (Symbolbild) verlassen sich darauf, dass das Ausbringungsverbot für Klärschlamm für sie dauerhaft nicht gilt.
Bild: © Jürgen Fälchle/AdobeStock
Viele Projekte für neue Monoverbrennungsanlagen kämpfen derzeit mit den gestiegenen Baukosten. In der Folge stehen 2029 unter Umständen nicht ausreichend Kapazitäten für die Klärschlammbehandlung zur Verfügung.
Zudem könnten viele kleinere Kläranlagen angesichts der steigenden Kosten auch in der stofflichen Verwertung bleiben. Das stellt Ecoprog, ein Beratungsunternehmen in der Umwelt- und Energietechnik, anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Kommunale Klärschlammentsorgung 2035“ fest.
Planungsboom infolge der Klärschlammverordnung
Derzeit sind in Deutschland 36 Monoverbrennungsanlagen in Betrieb, die kommunale Klärschlämme verbrennen. Zusätzlich sind Ecoprog aktuell 54 Projekte für den Bau zusätzlicher Monoverbrennungsanlagen bekannt.
Dieser Planungsboom sei eine Folge der Klärschlammverordnung, stellt das Beratungsunternehmen fest. Gegenwärtig kämpfe ein großer Teil der Projekte für Neuanlagen mit Finanzierungsproblemen. Der Grund hierfür seien die stark gestiegenen Kosten im Anlagenbau.
Gestoppte Projekte
Bei der Ausschreibung der Bauleistung werden inzwischen oft deutlich höhere Kosten aufgerufen als bislang geplant und abgestimmt. Als Folge der Kostensteigerung gerät die Umsetzung von Projekten unter Druck.
Laut Ecoprog wurde ein Projekt in Kiel vorübergehend ausgesetzt, in Gersthofen wird die Realisierung nach Angaben des Betreibers noch einmal überprüft, in Rostock wurde die Kapazität der geplanten Anlage verringert.
Probleme der vielen kleinen Kläranlagen
„Natürlich war immer klar, dass nicht alle Projekte am Ende auch realisiert werden; schließlich konkurrieren einige Vorhaben um die gleichen Klärschlammmengen. Dennoch war auch unser Eindruck lange, dass bis 2029 grundsätzlich ausreichende Kapazitäten errichtet werden“, sagt Mark Döing, Geschäftsführer von Ecoprog. „Aktuell werden aber auch Projekte überprüft, deren Realisierung wir bislang als sicher angenommen haben.“
Und noch ein Problem sieht der Consulter: Von den knapp 9000 kommunalen Kläranlagen in Deutschland sind mehr als 8000 kleinere und mittelgroße Anlagen mit einer Kapazität von bis zu 50.000 Einwohnerwerten. Die Betreiber vieler dieser Kläranlagen verlassen sich darauf, dass das Ausbringungsverbot für sie dauerhaft nicht gilt.
Vorgaben könnten sich ändern
Dabei wird aus Sicht der Berater übersehen, dass in den kommenden Jahren eine Infrastruktur bis 2045 oder sogar deutlich darüber hinaus errichtet wird. Erfolgt nachträglich ein Ausbringungsverbot auch für den Klärschlamm aus diesen kleineren Anlagen, so fehlt es für dessen Behandlung unter Umständen an Kapazitäten. Schließlich sind die Mengen aus diesen Anlagen oft zu gering, als dass hierfür wirtschaftlich zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden können. (hp)