Abwasser

VKU stellt Positionen zur Abwasserwiederverwendung vor

Seit Juni gilt dazu eine EU-Verordnung. Sie muss noch in deutsches Recht eingefügt werden.
24.10.2023

Die EU-Verordnung betrifft vor allem den Einsatz in der Landwirtschaft.

 

Nicht nur in den südlichen Ländern Europas, sondern auch in einigen Regionen Deutschlands ist in den letzten Jahren der Druck auf die Wasserressourcen in den heißen Sommermonaten gestiegen. Um dieser Entwicklung gerade in der Landwirtschaft entgegenzuwirken, hat die EU in 2020 die Verordnung über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung verabschiedet.

Nach einer zweijährigen Frist gilt die EU-Verordnung zur Abwasserwiederverwendung seit Juni 2023 in den Mitgliedstaaten und somit auch in Deutschland. Doch ein konkreter Regelungsvorschlag für eine Einpassung und Ergänzung des deutschen Rechts liegt bislang noch nicht vor.

Wiederverwendung soll freiwillig bleiben

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat nun ein Positionspapier erarbeitet, um frühzeitig im Rahmen des Umsetzungsprozesses die Interessen der kommunalen Wasserwirtschaft in die Diskussion einzubringen.

Die EU-Verordnung für die landwirtschaftliche Nutzung kann bereits jetzt wichtige Weichen für die Wiederverwendung von Abwasser in Deutschland generell setzen. Daher ist aus Sicht des VKU entscheidend, dass

  • die Wiederverwendung freiwillig bleibt,
  • weitere Geltungs- und Anwendungsbereiche, wie die Bewässerung von Grünflächen oder die industrielle Nutzung, berücksichtigt werden,
  • die Mindestanforderungen so gesetzt werden, dass Wiederverwendung wirtschaftlich möglich ist,
  • kein übermäßiger Mehraufwand für kommunale Unternehmen durch Genehmigungsverfahren und Überwachung entsteht und
  • der Schutz von Trinkwasserressourcen, Böden und Grundwasserkörpern gewährleistet wird.

Zum VKU-Positionspapier geht es hier. (hp)