Schleswig-Holstein will als erstes Bundesland den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit PFAS flächendeckend in allen Wasserschutzgebieten untersagen. Eine entsprechende Verordnung hat Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) auf den Weg gebracht, die Anhörung der Verbände ist bereits gestartet. In Kraft treten könnte die Regelung gegen Ende des Sommers.
Hintergrund ist auch die besondere Lage im Norden: Das Trinkwasser wird in Schleswig-Holstein ausschließlich aus Grundwasser gewonnen. Rückstände PFAS-haltiger Pflanzenschutzmittel und vor allem deren Abbauprodukt Trifluoressigsäure (TFA) ist im Land bereits an zahlreichen Grundwassermessstellen nachgewiesen worden.

Tobias Goldschmidt
Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
"Mit der Verordnung wird es uns gelingen, den besonders frappierenden Fall, dass sogar in Wasserschutzgebieten auch heute noch PFAS-haltige Spritzmittel direkt auf unsere Felder gebracht werden, zu beenden."
Das Verbot soll alle 38 Wasserschutzgebiete des Landes umfassen, die zusammen rund 57.000 Hektar groß sind. Darin liegen etwa 15.000 Hektar Ackerfläche – 2,3 Prozent aller Ackerflächen in Schleswig-Holstein. Geplant ist ein gestaffeltes Vorgehen: Für 19 Wirkstoffe, für die es bereits Alternativen gibt, soll das Verbot sofort greifen. Für acht weitere Stoffe ist eine Übergangsfrist bis 2035 vorgesehen, für drei weitere eine kulturartspezifische Frist.
"Mit der Verordnung wird es uns gelingen, den besonders frappierenden Fall, dass sogar in Wasserschutzgebieten auch heute noch PFAS-haltige Spritzmittel direkt auf unsere Felder gebracht werden, zu beenden", sagte Goldschmidt. Der Umweltminister will aber über das reine Anwendungsverbot hinausgehen.
PFAS seien Ewigkeitschemikalien und eine Bedrohung für die Gesundheit: Manche wirkten hormonell, andere stünden im Verdacht, krebserregend zu sein oder die Fortpflanzung zu gefährden. Er halte es "grundsätzlich für ein Unding", dass überhaupt so viele PFAS-haltige Pflanzenschutzmittel auf dem Markt seien.
Idealerweise sollten die betroffenen Mittel ihre pflanzenschutzrechtliche Zulassung ganz verlieren – wie es in Dänemark für diverse Stoffe bereits der Fall sei. Nötig sei eine strikte europäische und nationale Regulierung. Flankierend verweist das Ministerium auf ein eigenes PFAS-Sonderprogramm: In den kommenden fünf Jahren stehen 3,5 Millionen Euro für das Monitoring von PFAS in Boden und Grundwasser sowie zur Unterstützung der Kommunen bei Erkundung und Sanierung belasteter Standorte bereit.
Seit Jahresanfang verbindliche PFAS-Grenzwerte
Für die kommunale Wasserwirtschaft trifft der Vorstoß einen Nerv. Seit dem 12. Januar 2026 gelten über die novellierte Trinkwasserverordnung erstmals verbindliche PFAS-Grenzwerte: Für die Summe der 20 wichtigsten Stoffe sind höchstens 0,1 Mikrogramm pro Liter zulässig.
Weil immer mehr PFAS in die Umwelt gelangen, müssen betroffene Versorger deutlich mehr Aufwand betreiben, um die Werte einzuhalten. Die Entfernung über Aktivkohle- oder Membranverfahren ist technisch aufwendig und teuer. Der BDEW beziffert die Mehrkosten auf mehrere Cent je Kubikmeter, die letztlich an die Verbraucher weitergegeben werden.
Aus Sicht der Branche ist deshalb entscheidend, schon den Eintrag zu stoppen, statt nur nachträglich aufzubereiten. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert eine klare, auf Vermeidung setzende Strategie und eine konsequente Herstellerverantwortung nach dem Verursacherprinzip – die Kosten sollen nicht bei Versorgern und Verbrauchern hängenbleiben.
Klage gegen Einträge
Der Naturschutzbund (Nabu) begrüßte das Verbot zwar, nannte es aber überfällig und nicht mehr als den sprichwörtlichen Tropfen auf den heißen Stein. Die zehnjährige Übergangsfrist für einzelne Wirkstoffe sei viel zu lang; Pestizide hätten in Wasserschutzgebieten generell nichts zu suchen, weil auch ohne PFAS mit der Zeit gesundheitsgefährdende Stoffe ins Grundwasser sickerten.
Die Debatte reicht über das Land hinaus. Auf EU-Ebene läuft ein Beschränkungsverfahren für PFAS als gesamte Stoffgruppe nach der REACH-Verordnung. Beim besonders mobilen TFA erhöhen Umweltverbände den Druck: Die Deutsche Umwelthilfe hat zuletzt in mehreren Flussgebieten geklagt – die Klage zur Flussgebietseinheit Eider in Schleswig-Holstein ist bereits vor dem Oberverwaltungsgericht anhängig –, weil aus ihrer Sicht zu wenig gegen den TFA-Eintrag unternommen wird. (mit dpa)



