In diesem Jahr wird das Düngegesetz novelliert. Der DVGW plädiert für eine verursachergerechte Umsetzung. Denn jede vierte Messstelle in Europa überschreitet bereits den Grenzwert.
Die alte rot-grüne Bundesregierung war kurz vor den vorgezogenen Wahlen 2025 im Bundesrat mit ihrem Entwurf für ein neues Düngegesetz gescheitert. Nun greift die schwarz-rote Koalition das Thema wieder auf und hat das Gesetzgebungsverfahren neu gestartet. Ein Referentenentwurf liegt den Verbänden seit etwa Mitte Dezember vor.
Ein zentrales Instrument, aber auch ein zentraler Streitpunkt der geplanten Reform ist der Wirkungsmonitor, der den Erfolg von Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer vor Verunreinigungen mit Nitrat dokumentieren soll. Während Landwirte zusätzliche Bürokratie durch Dokumentationspflichten fürchten, sieht die Wasserwirtschaft das Monitoring als notwendig an, um wasserschonend wirtschaftende Betriebe zu identifizieren.
Bessere Dokumentation von Nährstoffquellen
Nach Ansicht des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) sind die Anliegen der Wasserwirtschaft und der Landwirtschaft grundsätzlich vereinbar. In einem aktuellen Positionspapier fordert der Verband einen wirksamen Gewässerschutz durch verursachergerechte Anforderungen an die Düngepraxis bei gleichzeitiger Entlastung der landwirtschaftlichen Betriebe. "Das ist keine Zauberei, sondern mit einer sachgerechten Anpassung des Düngerechts möglich", heißt es darin wörtlich.
Bereits im Januar hatten führende Verbände der Wasserwirtschaft das "Branchenbild der deutschen Wasserwirtschaft 2025" an Staatssekretär Jochen Flasbarth im Bundesumweltministerium übergeben. Darin stellen VKU, BDEW, DBVW, DVGW und DWA Leistungen und Herausforderungen der Wasserwirtschaft dar und fordern unter anderem, die Trinkwasserressourcen vor Stoffeinträgen zu schützen.
Der Hintergrund der Appelle ist dramatisch: Das Grundwasser – in Deutschland werden rund 70 Prozent des Trinkwassers daraus gewonnen – steht massiv unter Druck: Rund ein Viertel der Messstellen des EU-Nitratmessnetzes überschreitet den Schwellenwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter, insgesamt 50 Prozent weisen erhöhte Werte auf.
Die mittlere Nitratkonzentration der Messstellen mit Werten über 50 Milligramm liegt bei 98 Milligramm pro Liter. Besonders alarmierend: 22 Prozent der Grundwasserkörper in Deutschland befinden sich aufgrund der Nitratbelastung in keinem guten chemischen Zustand, wie der aktuelle Nitratbericht 2024 zeigt.
Trinkwasser könnte viel teurer werden
Für Stadtwerke und kommunale Wasserversorger bedeutet diese Entwicklung eine doppelte Herausforderung. Zum einen wird die Trinkwasseraufbereitung technisch aufwendiger, zum anderen steigen damit die Kosten erheblich. Das Umweltbundesamt warnt vor einem Preisanstieg um bis zu 45 Prozent in betroffenen Regionen.
Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hatte in zwei wegweisenden Urteilen im Oktober 2025 festgestellt, dass die aktuellen Düngeregelungen den Nitrateintrag aus der Landwirtschaft nicht wirksam reduzieren. Die Bestimmungen seien zu unpräzise, um schärfere Düngeregeln in den mit Nitrat belasteten Gebieten zu rechtfertigen.
Fokus auf Verursacherprinzip
Im Zentrum der DVGW-Forderungen für die anstehende Reform steht nun die Einführung betrieblicher Nährstoffbilanzen als Grundlage für ein schlankes und verursachergerechtes Wirkungsmonitoring. Diese Bilanzen hätten mehrere entscheidende Vorteile: Sie seien einfach und robust auf der Basis von in jedem Betrieb verfügbaren und leicht zu kontrollierenden Daten.
Sie identifizierten gewässerschonend wirtschaftende Betriebe genauso wie gewässerbelastende Stickstoffüberschüsse und ermöglichten verursachergerechte Regelungen. Zudem schafften sie eine wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage für das Risikomanagement in Trinkwassereinzugsgebieten – ein Aspekt, der für Stadtwerke von besonderer Bedeutung ist.
Geeignete Kontrollwerte für die Identifizierung gewässerschonend wirtschaftender Betriebe einerseits und gewässerbelastenden Nährstoffüberschüssen andererseits ließen sich dem Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und der Expertengruppe zur Evaluierung der Stoffstrombilanzverordnung an den Deutschen Bundestag entnehmen.
Wichtige Daten für das Risikomanagement
Der rechtliche Rahmen zur Eindämmung der Nitratbelastung besteht bereits seit Jahrzehnten. Bereits 1991 trat die EU-Nitratrichtlinie in Kraft, die eine "gute fachliche Praxis" in der Landwirtschaft vorschreibt und bei Nitratgehalten über 50 Milligramm pro Liter Maßnahmen zur Verbesserung der Grundwasserqualität fordert.
Doch die Umsetzung blieb über Jahre mangelhaft. Die anstehende Reform 2026 bietet nun die Chance, dieses strukturelle Defizit endlich zu beheben und einen wirksamen Schutz des Grundwassers zu etablieren.



