Zwei parlamentarische Schritte für das neue Düngegesetz innerhalb von zwei Tagen: Am Donnerstag hat es der Bundestag in erster Lesung beraten, am Freitag beschloss der Bundesrat seine Stellungnahme.
Die Länderkammer folgte einer zentralen Forderung der Wasserwirtschaft: Parallel zum neuen Düngegesetz soll die Bundesregierung umgehend eine Verordnung erlassen, die die Ausweisung sogenannter roter und gelber Gebiete klärt. Aber wichtige Kritikpunkte aus Sicht der Branche bleiben bestehen.
Bundesrat: Gemischtes Ergebnis für die Wasserwirtschaft
Eine Gebietsausweisungsverordnung ist aus Sicht der Wasserwirtschaft dringend nötig: Bislang fehlt eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage für nitratbelastete Gebiete.
Ein Monitoring soll die Wirksamkeit der Düngeregeln überprüfen. Laut Bundesrat muss die Regierung parallel zu der Gebietsausweisung die Verordnung für dieses Monitoring erarbeiten – auch ein Punkt, der wichtig für die Branche ist.
Nach Ansicht der Bundesländer soll die Regierung diese Verordnung zusammen mit den Verwaltungen der Wasserwirtschaft der Länder erarbeiten. Bei den Monitoring-Berichten aber müssen die jeweiligen Wasserwirtschaftsverwaltungen nicht zustimmen. Der Umweltausschuss hatte ein solches Zustimmungsrecht gefordert, der Bundesrat folgte ihm darin nicht.
Der Bundesrat strich den neu eingefügten Grundsatz des nachhaltigen und ressourceneffizienten Nährstoffeinsatzes als Teil der guten fachlichen Praxis. Damit folgte er der Empfehlung des Agrarausschusses.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Wasserverband BDEW hatten das zuvor scharf kritisiert. Der VKU sprach von einem "klaren Eigentor", das die laufenden Verhandlungen mit der EU-Kommission belasten würde. 2024 hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren zur Nitratrichtlinie gegen Deutschland beendet – allerdings unter der Bedingung, dass ein belastbares Wirkungsmonitoring kommt.
2024 hatte die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren zur Nitratrichtlinie eingestellt – aber mit der Bedingung, dass ein belastbares Wirkungsmonitoring kommt.
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Nächtliche Debatte im Bundestag
Die Diskussion im Bundestag, die in der Nacht von Donnerstag auf Freitag stattfand, war kurz: Lediglich zwei Abgeordnete äußerten sich, Benedikt Büdenbender von der CDU und Karl Bär von den Grünen.
Büdenbender betonte, Betriebe, die "nachweislich wasserschonend arbeiten", müssten von zu strengen Auflagen befreit werden. Das Wirkungsmonitoring müsse "praktikabel" ausgestaltet werden. Die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung verteidigte er als richtigen Schritt zum Bürokratieabbau.
Aus Sicht der Wasserwirtschaft schwächt die Streichung die Datengrundlage für Verursachergerechtigkeit. Ohne Stoffstrombilanz lasse sich schwerer nachvollziehen, welche Betriebe wie stark zum Nitrateintrag beitragen.
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Diese Kritik teilt der Grüne Karl Bär: "Wie sollen wir denn die Betriebe ohne die Daten individuell bewerten?", fragte er. Die Ausweisung roter Gebiete würde dort alle Landwirtinnen und Landwirte treffen, auch die, die nicht zur Nitratbelastung beigetragen hätten. Der Gesetzentwurf werde "weder das Wasser sauber halten noch die Bäuerinnen und Bauern fair behandeln".



