Ein neues Kapitel im Ringen um das neue Düngegesetz ist aufgeschlagen: In dieser Woche gaben der Agrar- und der Umweltausschuss des Bundesrats ihre Empfehlungen ab. Bei einem entscheidenden Punkt widersprechen sie sich, und zwar bei Gebietsausweisungen.
Außerdem bleibt eine zentrale Forderung der Wasserwirtschaft unerfüllt: Die Stoffstrombilanz bleibt gestrichen. Stattdessen ist ein Wirkungsmonitoring vorgesehen. Dessen Wirksamkeit bezweifeln die Verbände stark. Doch andere Forderungen der Wasserverbände finden sich in den Empfehlungen wieder.
Mehr dazu lesen Sie hier: Neues Düngegesetz im Kabinett – Wasserbranche will Nachbesserung
Gebietsausweisung: Eigene Verordnung notwendig
Der Umweltausschuss fordert die Bundesregierung auf, parallel zum Gesetz rasch eine Gebietsausweisungsverordnung vorzulegen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) unterstützt diese Forderung: Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Herbst 2025 brauche es schnell eine neue Rechtsgrundlage, um sogenannte rote Gebiete auszuweisen. "Nur so kann sichergestellt werden, dass zur Düngesaison 2027 wieder klare und rechtssichere Gebietskulissen vorliegen", erklärt ein VKU-Sprecher.
Auch der BDEW begrüßt die Empfehlung, gibt aber zu bedenken: "Gerade für den Schutz belasteter Grundwasserkörper ist entscheidend, dass die gesetzlichen Instrumente neben der Formulierung der Zielsetzung auch tatsächlich geeignet sind, diese Ziele zu erreichen und ihre Einhaltung überprüfbar sicherzustellen", sagt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.
Agrarausschuss will Ausweisung roter Gebiete abschwächen
An diesem Punkt widersprechen sich die beiden Ausschüsse: Der Agrarausschuss empfiehlt nämlich, eine Formulierung über nitratbelastete Gebiete zu streichen. So könnten noch mehr Ausnahmen geschaffen werden.
Der Agrarausschuss begründet seine Empfehlung für die Streichung damit, dass "derzeit noch nicht sicher" sei, dass es nach der Gesetzesnovellierung tatsächlich zu Gebietsausweisungen kommen werde.
Martin Weyand weist darauf hin, dass diese Streichung nicht mit Unionsrecht vereinbar sei. Neue Ausnahmemöglichkeiten dürften "nicht zu einer faktischen Abschwächung des Schutzniveaus führen". Der BDEW hat schon im Mai am Gesetzentwurf kritisiert, dass Ausnahmeregelungen zu "Risiken für Vollzug und Schutzniveau" führen können.
Monitoring: Verbände zweifeln an Wirkung
Nach Ansicht der Ausschüsse soll die Regierung die Monitoringverordnung zügig auf den Weg bringen. Das geforderte Tempo begrüßt die Wasserwirtschaft zwar. Das Monitoring hält sie aber für ungeeignet, um die Nitratbelastung zu senken.
Der VKU betont, dass das Monitoring nichts darüber aussage, wie einzelne Betriebe arbeiteten. Das sei aber notwendig, um Nährstoffflüsse effektiv zu steuern. "Und nur so lässt sich auch die geforderte Verursachergerechtigkeit umsetzen, um etwa Betriebe, die besonders gewässerschonend arbeiten, gezielt zu entlasten", teilt ein VKU-Sprecher mit.
Mehr dazu lesen Sie hier: Düngegesetz voraus: Die Knackpunkte aus Wasser-Sicht im Überblick
Der BDEW begrüßt diese Ausschussempfehlung grundsätzlich. Aber der Verband wiederholt seine Kritik an dem Instrument: Ein Wirkungsmonitoring könne nur effektiv sein, wenn es auf belastbaren Daten beruhe und die Zusammenhänge zwischen Verursachung und Verteilung der Nährstoffeinträge hinreichend abbilde. "Es muss nachvollziehbare Werte und tatsächliche Indikationen für den Eintrag in die Gewässer und die Nitratbelastung des Grundwassers liefern", mahnt Weyand.
"Eigentor": Verbände lehnen eine vorgeschlagene Streichung ab
Besonders scharf kritisiert der VKU einen Vorschlag des Agrarausschusses: Der neu eingefügte Grundsatz des nachhaltigen und ressourceneffizienten Nährstoffeinsatzes als Teil der guten fachlichen Praxis soll wieder gestrichen werden. "Damit würde die Düngeverordnung deutlich an Wirkung verlieren", teilt ein VKU-Sprecher mit.
Der Grundsatz entspreche den Anforderungen der EU-Nitratrichtlinie. Eine Absenkung des Niveaus wäre "ein klares Eigentor" und würde die laufenden Verhandlungen mit der EU-Kommission unnötig belasten. Diese hatte 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren zur Nitratrichtlinie eingestellt, mit der Bedingung, dass ein belastbares Wirkungsmonitoring kommt.
Der BDEW nennt diesen Vorschlag des Agrarausschusses "besonders kritisch": Die Streichung würde "gerade jene umweltbezogene Konkretisierung der bedarfsgerechten Düngung beseitigen, die einen wichtigen Maßstab für Auslegung und Anwendung des Düngerechts darstellt", sagt Weyand.
Wie es weitergeht
Am 12. Juni nimmt der Bundesrat Stellung zum Gesetzentwurf. Die Änderungsvorschläge der Ausschüsse gehen danach als Empfehlung an die Bundesregierung. Diese entscheidet dann, welche sie aufgreift, bevor der Bundestag das Gesetz berät. Der Termin dafür ist noch nicht bekannt.



