Die Gebühr für Wasser und Abwasser ist in Baden-Württemberg im Jahr 2023 stark gestiegen. Wie das Statistische Landesamt mitteilte, verteuerte sich die verbrauchsbezogene Wasser- und Schmutzwassergebühr im Landesdurchschnitt um jeweils rund sechs Prozent und die Grundgebühr für die Wasserversorgung um zehn Prozent.
Die Inflationsrate des Jahres 2023 von 3,2 Prozent wird damit deutlich übertroffen. 2022 zogen die Wasser- und Schmutzwassergebühr durchschnittlich bereits um jeweils rund fünf Prozent und die Grundgebühr um neun Prozent an. Sie blieben dagegen ebenso deutlich hinter der Inflationsrate zurück, die bei 8,5 Prozent lag. Die Niederschlagswassergebühr stieg in beiden Zeiträumen um rund drei Prozent.
Sondereffekte in einigen Gemeinden
Die Gebührenentwicklung in den einzelnen Gemeinden kann deutlich vom Landesdurchschnitt abweichen, teilt das Statistikamt mit. Bei den die Wasserrechnung üblicherweise dominierenden Gebührenbestandteilen – die verbrauchsbezogene Wasser- und Schmutzwassergebühr – gab es in rund der Hälfte der Gemeinden gegenüber 2023 keine Veränderung (Wasser: 53 Prozent der Gemeinden, Schmutzwasser: 49 Prozent).
In vergleichsweise wenigen Gemeinden verringerte sie sich, indem zunächst zu viel erhobene Gebühren ausgeglichen wurden (Wasser: 4 Prozent, Schmutzwasser: 10 Prozent). Dagegen erhöhte sich die Gebühr in jeweils rund 40 Prozent der Gemeinden (Wasser: 43 Prozent, Schmutzwasser: 41 Prozent ). 2022 waren bei der verbrauchsbezogenen Wasser- und Schmutzwassergebühr weniger Gemeinden von einer Teuerung betroffen und in mehr Gemeinden blieb die Gebühr konstant.
Bisheriger Jahresverlauf 2024
Im Jahr 2024 beträgt die Wassergebühr im Landesdurchschnitt 2,59 Euro je Kubikmeter (Euro/m³) und damit 15 Cent mehr als 2023. Beim Schmutzwasser sind es 2,24 Euro/m³, 13 Cent mehr als 2023. Die durchschnittliche verbrauchsbezogene Gebühr für Wasser und Schmutzwasser beläuft sich damit auf 4,83 Euro/m³ und bezogen auf einen Liter Leitungswasser auf weiterhin weniger als 0,5 Cent.
Die Gebühr für das von befestigten, an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücksflächen eingeleitete Niederschlagswasser liegt nun bei 0,52 Euro je Quadratmeter (Euro/m²). Das ist rund ein Cent mehr als 2023.
Gesplittete Abwassergebühr setzt sich durch
Die gesplittete Abwassergebühr, die zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser unterscheidet, hat sich im Land ab 2010 durchgesetzt und wird 2024 in 1073 von 1101 Gemeinden erhoben. Die sogenannte Einheitsgebühr mit einer gemeinsamen Abrechnung von Schmutz- und Niederschlagswasser wird in 28 überwiegend kleinen Gemeinden beibehalten.
Die jährliche Grundgebühr für die Wasserversorgung, die sich zumeist auf die Zählergröße bezieht, erhöhte sich zwischen 2023 um durchschnittlich rund sechs auf 64 Euro. In fast allen Gemeinden (1083 Gemeinden) gibt es eine solche Grundgebühr. In der mehr als 30-jährigen Zeitreihe der Statistik blieb diese Zahl beinahe unverändert. Eine zusätzliche Grundgebühr für das Abwasser wird dagegen von jeher nur in wenigen Gemeinden erhoben. Sie beschränkt sich 2024 auf 65 Gemeinden.
Regional große Gebührenunterschiede
Die Trinkwassergebühr liegt 2024 zwischen 0,64 und 5,69 Euro/m³ und die Schmutzwassergebühr zwischen 0,36 und 8,06 Euro/m³. Die Spanne beim Niederschlagswasser bewegt sich vom temporären Aussetzen der Gebühr (0,00 Euro/m²) bis 1,35 Euro/m². Minimum und Maximum bei der jährlichen Grundgebühr für die Wasserversorgung sind 3,85 Euro und 260,40 Euro.
In den Gebührenunterschieden äußern sich die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort. Die Gestehungskosten hängen unter anderem von der Siedlungsstruktur, der Topografie, der Qualität und Quantität der Wasservorkommen, den Anforderungen an die Abwasserbehandlung und vom Zustand des Wassernetzes und der Kanalisation ab. Darüber hinaus kommen unterschiedliche Ansätze bei der Gebührenkalkulation zum Tragen, wodurch zum Beispiel die Grundgebühr belastet und die Verbrauchsgebühr entlastet wird.
Methodische Hinweise
Der Begriff »Gebühr« wird verallgemeinernd für alle Entgelte verwendet. Einbezogen sind sowohl die öffentlich-rechtlichen Entgelte (Gebühren i. e. S.) für Wasser und Abwasser als auch die privatrechtlichen Entgelte (Preise) für Wasser.
Die Daten beziehen sich auf den Tarif für Haushaltskunden. Die verbrauchsbezogene Wassergebühr und die Grundgebühr für die Wasserversorgung enthalten die Mehrwertsteuer. (hp)
Tabelle: Trink- und Abwasserpreise in Baden-Württemberg
Interaktive Karte: Trinkwassergebühr einschließlich Mehrwertsteuer
Tabelle: Trink- und Abwasserpreise in den Gemeinden im Landesvergleich



