2019 betrugen die Verbraucherkosten für Wasser in Baden-Württemberg 228 Euro je Einwohner. Davon entfielen auf den Trinkwasserbezug aus dem öffentlichen Netz 106 Euro und auf die Abwassersammlung und -reinigung 122 Euro. Da es dabei für den Einzelnen schwierig bleibt, die Gebühren von Gemeinden mit üblicherweise aus mehreren Komponenten bestehenden Tarifen zu vergleichen und herauszufinden, ob in der eigenen Gemeinde das Wasser teurer oder günstiger ist als beispielsweise in der Nachbargemeinde, hat das Statistische Landesamt Baden-Württemberg nun eine neue Methode eingeführt.
Die (fiktive) Jahresrechnung soll eine einfache und gut nachvollziehbare Methode bieten, die durchschnittlichen Wasserkosten eines Einwohners in einer Gemeinde zu errechnen und mit einer anderen Kommune oder dem Durchschnitt Baden-Württembergs zu vergleichen. Dafür werden die einzelnen Gebührenbestandteile einer Wasserrechnung in einer Modellrechnung zu einem Jahreswert vereint. Die Gebührenbestandteile sind: Grundgebühren, auf den Wasserverbrauch bezogene Wasser- und Abwassergebühren sowie flächenbezogene Niederschlagswassergebühren. Details zu der Methode finden Sie hier.
Große Unterschiede
Die Kosten von Bereitstellung und Entsorgung des Wassers variieren stark zwischen den verschiedenen Gemeinden Baden-Württembergs. Bei der »günstigsten« Gemeinde handelt es sich um Forchheim im Landkreis Emmendingen mit durchschnittlichen jährlichen Wasserkosten – immer betrachtet auf Grundlage des verwendeten Rechenmodells – von 94 Euro pro Einwohner. Die »teuerste« Gemeinde ist Widdern im Landkreis Heilbronn mit 442 Euro pro Einwohner. Zwischen diesen beiden Gemeinden ergibt sich eine Spanne von insgesamt 348 Euro, in der die anderen 1099 Gemeinden rangieren.
Auch die Veränderung der Wasserkosten zwischen 2018 und 2019 war bei den Gemeinden unterschiedlich. Bei ungefähr einem Drittel der Gemeinden stiegen die Verbraucherkosten und in der Mehrzahl der Gemeinden blieben die Kosten konstant oder sanken sogar. In den Wassergebühren kommen die (unterschiedlichen) örtlichen Gegebenheiten zum Beispiel in der Siedlungsstruktur, der Verfügbarkeit geeigneter Wasservorkommen oder im Gewässerschutz zum Ausdruck, die den Aufwand für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung beeinflussen.
Niedrige Grundgebühr
Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg weiter mitteilt, erlaubt die Jahresrechnung 2019 auch einen Blick auf die Struktur der Verbraucherkosten im Durchschnitt aller Gemeinden des Landes. Wiederum auf Basis des angewandten Rechenmodells trug die Grundgebühr gut zehn Prozent und die verbrauchsbezogene Gebühr rund 90 Prozent zu den Trinkwasserkosten bei. Beim Abwasser machte die Grundgebühr durchschnittlich sogar nur 0,3 Prozent der Verbraucherrechnung aus, rund 30 Prozent entfielen auf die Niederschlagswassergebühr und 70 Prozent auf die am Trinkwasserverbrauch orientierte Abwassergebühr.
Ganz anders ist die Kostenstruktur bei den Betreibern der Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen. Die Kosten für die Instandhaltung der Infrastruktur sowie für Verwaltungs- und Personalkosten fallen dort – im beinahe umgekehrten Verhältnis zur Kostenstruktur bei den Verbrauchern – zu rund 80 Prozent unabhängig von der Wassermenge an. Somit wird der Großteil dieser Fixkosten für die Ver- und Entsorgung durch die vom Verbrauch abhängigen Gebühren und nicht durch die Grundgebühren gedeckt. (hp)
