Selbst bei einer durchrosteten Wasserleitung im Gebäudeinneren eines Kunden können Wasserversorger haftbar sein.

Selbst bei einer durchrosteten Wasserleitung im Gebäudeinneren eines Kunden können Wasserversorger haftbar sein.

Bild: © Bernd Leitner/AdobeStock

Wer in Bayern Grundwasser entnimmt oder verbraucht, soll künftig eine Abgabe von einheitlich zehn Cent pro Kubikmeter dafür bezahlen müssen. Nach langem Streit haben sich CSU und Freie Wähler auf die Einführung eines solchen sogenannten Wassercents geeinigt. Vorgesehen sind eine Freimenge von 5000 Kubikmetern pro Jahr und einige Ausnahmen.

Für Privatpersonen soll sich die Mehrbelastung in Grenzen halten: Nach Schätzung der Koalition soll sie im einstelligen Euro-Bereich pro Person und Jahr liegen. Ab wann der neue Wassercent tatsächlich fällig wird, ist allerdings noch offen. Vor dem Gesetzgebungsverfahren sollen noch einige offene Fragen geklärt werden.

Ausnahmen für das Gemeinwohl

Grundsätzlich gilt: Alle Entnehmer und Verbraucher von Wasser sollen die neue Gebühr bezahlen müssen, also Wasserversorger, Wasserzweckverbände und Nutzer eigener Brunnen, auch Unternehmen und die Industrie. Entgeltpflichtig sind dabei Entnahmen über 5000 Kubikmeter pro Jahr und "wirtschaftlich Berechtigte" – unterhalb dieser Freigrenze werden keine Gebühren fällig.

Ausnahmen gibt es auch für Entnahmen im Interesse des Allgemeinwohls, etwa zur Gefahrenabwehr, für Entnahmen zu Zwecken der Fischerei, Fischzucht und der Teichwirtschaft, für Kur- und Heilbäder, für speziell staatlich anerkannte Heilwässer, für die Nutzung von erneuerbaren Energieträgern wie Wärmepumpen sowie für geringe Mengen privatnütziger Entnahmen.

Um die Erhebung des Wassercents zu erleichtern und Verwaltungskosten zu minimieren, sieht ein Eckpunktpapier der CSU-Fraktion die Schaffung von digitalen Lösungen vor. Zudem soll auf den verpflichtenden Einbau von Zählereinrichtungen verzichtet werden. Stattdessen soll eine jährliche Meldung über die Höhe der beitragspflichtigen Entnahme ausreichen. Zusätzliche Kontrollen darüber hinaus soll es nicht geben.

Kompromiss nach langem Streit

Wann der Wassercent eingeführt werden soll, wollen die Regierungsfraktionen nach erfolgtem Praxischeck entscheiden.

Den Wassercent gibt es schon in 13 Bundesländern, teils seit vielen Jahren. Die Höhe ist sehr unterschiedlich und reicht bis zu rund 30 Cent pro Kubikmeter.

In der Koalition von CSU und Freien Wählern war die Einführung immer wieder verschoben worden, Details waren lange strittig. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hatte beispielsweise Ausnahmen für Landwirte und die Industrie gefordert – die es so pauschal allerdings nun nicht geben wird. (hp/dpa)

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