Wasser

Bayern weiter Härtefallförderung für Leitungssanierungen aus

Die bayerischen Wasserleitungen und Kanäle müssen dringend auf Vordermann gebracht werden, um Sanierungsstaus zu vermeiden, lockert die Staatsregierung die Härtefallregel.
12.10.2018

Um einen Sanierungsstau zu vermeiden, lockert die bayerische Staatsregierung die Härtefallregeln für Förderungen von Leitungs- und Kanalarbeiten.

Nach Schätzungen des bayerischen Landesamts für Umwelt müssen zehn bis 15 Prozent aller Frisch- und Abwasserrohre im Freistaat in den kommenden Jahren saniert werden. Allein werden Städte und Gemeinden diese Kosten nicht stemmen können, Umweltminister Marcel Huber (CSU) kündigte nun die Ausweitung der Härtefallförderung an.

Bereits seit 2016 unterstützt die Landesregierung Kommunen bei der Sanierung ihrer Wasser- und Abwasserinfrastruktkur. Bei besonders umfangreichen Vorhaben greift die Härtefallregel mit einem Gesamtbudget von jährlich bis zu 70 Mio. Euro. Das Umweltministerium will nun die Härtefallschwellen absenken.

Höhere Förderpauschalen ohne Deckelung

Bislang gilt: Modernisierungsvorhaben im Trinkwasserbereich, die eine Pro-Kopf-Belastung von 2150 Euro überschreiten, können pauschal gefördert werden.  Bauvorhaben für die Abwasserentsorgung können ab einer Belastung von 3350 Euro pro Kopf subventioniert werden und wird beides gemeinsam saniert, steht einer Förderung ab einer Belastung von 4100 Euro pro Bürger nichts mehr im Wege.

Die einzelnen Schwellen errechnen sich aus der Division von baulichen Investitionen seit 1992 und dem Produkt der angeschlossenen Einwohnerzahl multipliziert mit einem demografischen Faktor. Während die Fördervoraussetzungen sinken sollen, sollen die Förderpauschalen angehoben werden. In Anbetracht der rasanten Baupreisentwicklung verspricht Huber zudem einen Wegfall des Förderdeckels.  Oben drauf erhalten künftig auch inner- und interkommunale Lösungen eine Finanzspritze. Gelten soll die Novelle der Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWasser 2018) ab dem 1. November. (ls)