Wasser

BDEW: Überdüngung verursacht Umweltkosten in Milliardenhöhe

Laut einem Gutachten des Verbandes setzt die Düngeverordnung europäisches Recht nicht vollständig um. Die Folge sind hohe Umweltschäden.
05.07.2021

Wasser könnte einem Vorschlag von Wissenschaftlern zufolge ohne Ertragseinbußen für die Landwirtschaft besser geschützt werden.

 

Durch die nicht EU-konforme Düngung in der Landwirtschaft entstehen jährlich Umweltschäden, die Kosten in Höhe von etwa 3 Mrd. Euro pro Jahr entsprechen. Das zeigt ein Gutachten zum novellierten deutschen Düngerecht von Prof. Dr. Friedhelm Taube von der Christian-Albrechts-Universität Kiel im Auftrag des BDEW.

Darin wurde unter anderem untersucht, ob in dem aktuellen deutschen Düngerecht die EU-Vorgaben adäquat umgesetzt werden. Ein weiteres Ziel der Studie war, herauszufinden, ob das Grundwasser effektiv vor Nitrat geschützt wird, welche Maßnahmen für einen besseren Grundwasserschutz notwendig sind und welche Kosten für Umweltschäden durch die Nitratbelastung entstehen. Die Untersuchung orientiert sich laut BDEW an den einschlägigen wissenschaftlichen Methoden zur Berechnung von Umweltkosten.

Strafzahlungen immer noch möglich

Die Europäische Kommission prüft derzeit, ob das nach der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof novellierte deutsche Düngerecht nun den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie aus dem Jahre 1992 entspricht. Wird erneut die mangelhafte Umsetzung von EU-Vorgaben festgestellt, drohen Deutschland jährliche Strafzahlungen an die EU in dreistelliger Millionenhöhe.

Nach Ansicht des BDEW ist die Umsetzung in deutsches Recht unzureichend. „Im Unterschied zu anderen EU-Mitgliedstaaten basieren die Werte der Düngeverordnung vielfach auf nicht bewiesenen Annahmen, die sich nicht auf Untersuchungen stützen", sagt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser. "Damit droht ein künstliches ‚Wegrechnen‘ der tatsächlichen Grenzwertüberschreitungen.“

Klein gerechnet

Neben der Düngeverordnung sind wichtige Teile des deutschen Düngerechts in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) und der Stoffstrombilanzverordnung geregelt. Auch sie setzt europäisches Recht laut Gutachten nicht ausreichend um.

„Aus Gutachtersicht ist schlicht und ergreifend die Aufhebung der AVV GeA erforderlich“, sagt Prof. Friedhelm Taube. „Die in dieser Verwaltungsvorschrift enthaltenen rechnerischen Modellierungen sind unsicher und nur begrenzt im Detail nachvollziehbar. Sie beabsichtigen offensichtlich primär die Verkleinerung und nicht die tatsächliche Ausweisung gefährdeter Gebiete“, so der Wissenschaftler weiter.

Vorschlag der Experten

Zur Kontrolle der Düngung sei zudem eine Novellierung der Stoffstrombilanzverordnung mit ambitionierten Grenzwerten nötig. Hierzu liege ein Vorschlag einer Gruppe von Experten vor, der den Schutz der Umweltgüter angemessen berücksichtigt, ohne hohe Ertragsleistungen zu gefährden. (hp)