Die Trinkwasserentnahme ist immer ein Eingriff in die Natur und kann Folgen für die Flora und Fauna haben.

Die Trinkwasserentnahme ist immer ein Eingriff in die Natur und kann Folgen für die Flora und Fauna haben.

Bild: © Gertraud Marschalek/pixelio.de

Das Land Brandenburg verfolgt schon seit geraumer Zeit die Freigabe von Wasserschutzgebieten zur allgemeinen Nutzung. Jüngst wurde die siebte Verordnung über die Aufhebung von Wasserschutzgebieten umgesetzt. Insgesamt 14 Waserschutzgebiete in den Landkreisen Oder-Spree, Potsdam-Mittelmark, Prignitz und Uckermark sowie in Märkisch-Oberland, gab Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) mit der Unterzeichnung der Rechtsverordnung frei. Sein Ministerium prüft immer wieder die Erforderlichkeit von Wasserschutzgebieten, die noch zu DDR-Zeiten ausgewiesen wurden.

Mittlerweile sind rund 70 Prozent der seinerzeit ausgewiesenen Gebiete aufgehoben und zur allgemeinen Nutzung freigegeben. Dabei handelt es sich überwiegend um geschützte Gewässer, die sehr kleine Wasserwerke im ländlichen Raum versorgten. Aus wirtschaftlichen Gründen wurden die Wasserwerke bereits vor Jahren stillgelegt oder dienten nur noch der Gewinnung von Brauchwasser.

Deregulierung durch die Aufhebung von 770 geschützen Gewässern

Mit der Aufhebung fallen sämtliche Nutzungseinschränkungen und Verbote für Bürger, Gewerbe und Industrie weg. Damit leiste Brandenburg einen wichtigen Teil zur Deregulierung. Insgesamt wurden landesweit mittlerweile 770 Wasserschutzgebiete durch 62 Rechtsverordnungen aufgehoben. (ls)

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